12. Oktober 2026
| Nr. | Aussage im Artikel | Begründung | Beleg |
|---|---|---|---|
| 1 | ✅ «Insgesamt hat der Bund fünf externe Studien … in Auftrag gegeben.» | Der Bund veröffentlichte fünf externe Untersuchungen zu Bilateralen I, Forschungsprogrammen, Teilübernahme der UBRL, Strom sowie MRA/Medizintechnik. | [A1] |
| 2 | ⚠️ «Sie zeigen, dass die Abkommen deutliche Vorteile haben.» | Mehrere Studien weisen unter ihren Annahmen erhebliche Nutzen aus. Die fünf Arbeiten untersuchen aber unterschiedliche Fragen; die UBRL-RFA quantifiziert beispielsweise vor allem zusätzliche staatliche Kosten. Eine einheitliche Kosten-Nutzen-Gesamtbilanz des gesamten Pakets liefern sie nicht. | [A1] |
| 3 | ❌ «Was [die Gegner] alle nicht zu beweisen vermögen: dass die Bilateralen für die Schweiz negative Folgen haben.» | Die Aussage verwechselt einzelne Nachteile mit einer negativen Gesamtbilanz. Offizielle Analysen beziffern beispielsweise zusätzliche Kosten bestimmter Regelungen; die Verträge schaffen zudem überprüfbare Bindungen. Ob sämtliche Nutzen und Nachteile insgesamt positiv oder negativ ausfallen, ist eine andere Frage. | [A1] |
| 4 | ❌ Markus Somm: «Diese EU-Verträge sind nicht einmal ein Trade-off. Weil der wirtschaftliche Nutzen so miniminimini ist. Und der Nachteil irrsinnig gross.» | «Miniminimini» und «irrsinnig gross» sind politische Wertungen ohne definierten Messmassstab. Sie können nicht als Tatsachenbehauptung verifiziert werden. | |
| 5 | ⚠️ Swiss Economics komme zum Schluss, die neuen Abkommen hätten «null oder höchstens marginalen» Effekt auf die Einkommen der Bevölkerung. | Das Gutachten bezeichnet den unmittelbaren Einkommenseffekt eines möglichen Wegfalls der Bilateralen I auf die Schweizer Wohnbevölkerung als praktisch vernachlässigbar. Bilafacts erweitert diese spezifische Aussage auf «die neuen Abkommen» insgesamt. | [M2] |
| 6 | ⚠️ Die dynamische Rechtsübernahme werde von Swiss Economics als «automatisch» bezeichnet. | Die Kurzfassung verwendet eine zugespitzte Formulierung; die ausführliche Analyse spricht differenzierter von einem stärker automatisierten Mechanismus. Rechtlich wird EU-Recht nicht generell allein durch EU-Erlass Schweizer Recht; das Lebensmittelsicherheitsprotokoll kennt allerdings eine besondere vorläufige Anwendung bestimmter Rechtsakte. | [M2] |
| 7 | ✅ Ecoplan habe berechnet, dass das BIP 2045 bei einem Wegfall der Bilateralen I um 4,9 % tiefer wäre. | Die 4,9 % sind das Resultat des Ecoplan-Gegenfaktums für 2045 bei vollständigem Wegfall der Bilateralen I. Andere Analysen setzen andere Akzente: BAK Economics kommt in einem ebenfalls modellierten Wegfallszenario auf einen stärkeren aggregierten BIP-Effekt von rund 7,1 %, während Swiss Economics die Wohlfahrtswirkung für die bestehende Wohnbevölkerung deutlich kleiner einordnet. Eichenberger verweist zusätzlich auf den wesentlich kleineren Effekt je Arbeitskraft und auf nicht berücksichtigte Füllungs-/Kapazitätskosten. Die 4,9 % sind deshalb als Ecoplan-Modellresultat korrekt, aber keine allgemein bestätigte Prognose eines Neins zum neuen Vertragspaket. | [M1][M2] |
| 8 | ✅ «Dies entspricht einem Einkommensverlust von 2’500 Franken pro Einwohner.» | Ecoplan weist für 2045 eine Einkommenseinbusse von rund 2’545 Franken pro Kopf im modellierten Wegfallszenario aus. Auch hier hängt das Ergebnis von Referenzfall, Bevölkerungsentwicklung und Modellannahmen ab. Swiss Economics und Eichenberger stellen stärker auf Einkommen der bereits ansässigen Bevölkerung beziehungsweise Einkommen je Arbeitskraft ab und gelangen dadurch zu deutlich kleineren Wohlfahrtseffekten. Die 2’500 Franken sind daher korrekt als Ecoplan-Modellwert, nicht als gesicherter individueller Verlust bei Ablehnung der Bilateralen III. | [M1][M2] |
| 9 | ✅ «Auch die Löhne würden sinken, insbesondere jene von gering oder mittel qualifizierten Berufen.» | Im Ecoplan-Szenario sinken die Reallöhne insbesondere bei niedrig und mittel Qualifizierten. Dieser Lohneffekt ist auch deshalb wichtig, weil die Eichenberger-Unterlagen die Verteilungswirkung der Personenfreizügigkeit ausdrücklich thematisieren: Ein höherer Gesamtwohlstand kann mit tieferem Wohlstand einzelner Gruppen einhergehen, wenn Gewinner die Verlierer nicht kompensieren. Die genaue Richtung und Höhe hängt vom betrachteten Szenario ab; die Aussage über sinkende Reallöhne im Ecoplan-Wegfallszenario ist als Modellresultat korrekt. | [M1][E1] |
| 10 | ✅ «Eine separate Studie von BAK Economics schätzt den Rückgang des BIP … auf 7,1 %.» | BAK Economics berechnet im aktualisierten Wegfallszenario für 2045 ein um rund 7,1 % tieferes BIP als im Referenzszenario. Die Studie ist ein Modellszenario und wurde von economiesuisse in Auftrag gegeben bzw. publiziert; sie ist keine Prognose eines Neins zum neuen Paket. | |
| 11 | ✅ «Laut diesen Studien liegt der Hauptvorteil der Bilateralen I in der Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit.» | Im Ecoplan-Modell ist die Personenfreizügigkeit der mit Abstand grösste einzelne Treiber des modellierten BIP-Unterschieds. Das ist eine Aussage über dieses Modell, keine universelle Messung jedes Vorteils der Bilateralen I. | [M1] |
| 12 | ❌ «Ohne dieses Abkommen würde die Zuwanderung von EU-Bürgern bereits ab 2028 um rund 20’000 Personen pro Jahr sinken.» | Die knapp 20’000 sind im Ecoplan-Modell keine berechnete Folge, sondern eine vorgegebene Annahme zur Simulation eines Kontingentsystems: jährlich knapp 20’000 weniger Nettozuwanderung aus EU/EFTA. Bilafacts stellt einen Modellinput als Ergebnis dar und verengt EU/EFTA auf EU. | [M1] |
| 13 | ⚠️ «Eine Rückkehr zu einem Kontingentsystem könnte die Zuwanderung zwar dämpfen, hätte jedoch ‹spürbare wirtschaftliche Kosten›.» | Unter den Ecoplan-Annahmen entstehen durch die unterstellte geringere EU/EFTA-Zuwanderung wirtschaftliche Kosten. Die Formulierung unterschlägt aber zwei Punkte: Erstens ist die konkrete Reduktion der Zuwanderung eine Modellannahme. Zweitens kennt die Schweiz bereits heute für Erwerbstätige aus Drittstaaten ein kontingentiertes, arbeitsmarktgesteuertes Zulassungssystem mit Höchstzahlen und Zulassungskriterien. Die relevante Frage ist deshalb, wie eine vergleichbare Steuerung für EU/EFTA-Arbeitskräfte ausgestaltet würde und welche Kosten sie tatsächlich hätte. | [M1][A3] |
| 14 | ✅ «Der Handelsaustausch Schweiz–EU beträgt jährlich etwa 300 Milliarden Franken.» | Die Grössenordnung ist für den beim Artikel verwendeten Datenstand plausibel und amtlich belegt. Der genaue Wert hängt von Jahr, Waren-/Dienstleistungsabgrenzung und statistischem Total ab. | [S1] |
| 15 | ⚠️ «Die Schweiz liefert 51 % ihrer Exporte dorthin und bezieht 71 % ihrer Importe von dort.» | Der Exportanteil von rund 51 % ist amtlich belegt; beim Import liegt der offizielle Wert je nach Jahr/Abgrenzung ungefähr bei 70–71 %. Bilafacts nennt die Abgrenzung und das Bezugsjahr nicht. | [S1] |
| 16 | ⚠️ «Die Warenexporte in die EU [stiegen] seit 2018 um 35 Milliarden Franken, gegenüber 17 Milliarden in die Vereinigten Staaten und 3 Milliarden nach China.» | Die Werte werden in Interessenverbandsauswertungen so ausgewiesen. Ohne Endjahr und identische amtliche Datenreihe ist der Vergleich nicht vollständig nachvollziehbar; die Richtung der starken EU-Bedeutung ist amtlich unbestritten. | [S1] |
| 17 | ✅ «Baden-Württemberg und Bayern [sind] fast so bedeutend wie China.» | Amtliche Schweizer Aussenwirtschaftsdaten bestätigen, dass der Handel mit Baden-Württemberg und Bayern zusammen grössenmässig nahe beim Handel mit China liegt. | [S1] |
| 18 | ⚠️ «Die französischen Grenzregionen sind wichtiger als Japan. Norditalien ist ein grösserer Markt als Indien.» | Die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Grenzregionen ist amtlich belegt. Für die konkreten Vergleiche müssen jedoch Regionenzuschnitt, Bezugsjahr und Handelsdefinition identisch angegeben werden; Bilafacts lässt diese Abgrenzung offen. | [S1] |
| 19 | ⚠️ «Ohne ein Abkommen über die Personenfreizügigkeit würde der Wirtschaftsstandort Schweiz an Attraktivität verlieren; Investitionen würden zurückgehen …» | Solche Effekte sind Bestandteil von Modellszenarien und plausiblen Unternehmensreaktionen. Sie sind keine beobachtete Gewissheit und hängen vom konkreten Ersatzregime, Qualifikationszugang und weiteren Standortfaktoren ab. | [M1] |
| 20 | ✅ «Swiss Economics … [hat] keine neue Studie auf Grundlage eigener Modellrechnungen erstellt.» | Das Gutachten baut kein eigenes makroökonomisches Gesamtmodell wie Ecoplan oder BAK auf. Es analysiert bestehende Modellrechnungen, institutionelle Wirkungen und Alternativen. | [M2] |
| 21 | ❌ Swiss Economics «stützt sich lediglich auf die Annahme, wonach die EU kein Interesse daran hätte, die bestehende Guillotine-Klausel zu aktivieren». | Das Gutachten behandelt zahlreiche weitere Themen: Ecoplan/BAK, Rechtsintegration, direkte Demokratie, Regulierung und Alternativmodelle. Die Argumentation auf eine einzige Annahme zu reduzieren, entspricht dem Original nicht. | [M2] |
| 22 | ✅ «Die Ecoplan-Studie … macht keine Aussage zur Wahrscheinlichkeit einer Kündigung der Bilateralen I.» | Ecoplan definiert ein Gegenfaktum «Fortbestand» versus «Wegfall» und berechnet dessen wirtschaftliche Folgen. Die Studie schätzt nicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Wegfall eintritt. | [M1] |
| 23 | ❌ «Bei einer Ablehnung des Vertragspakets Schweiz–EU ist aber ein Wegfall der Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen sehr plausibel …» | Eine Einschränkung der Zusammenarbeit ist politisch möglich, doch «sehr plausibel» ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage ohne messbare Basis. Das SECO hält fest, dass die tatsächliche Entwicklung nach einem Nein von politischen Entscheidungen abhängt und nicht vorhergesagt werden kann. | [A2] |
| 24 | ⚠️ «Swiss Economics erachtet dieses Szenario als ‹unrealistisch›.» | Das Gutachten bezeichnet einen vollständigen Wegfall der Bilateralen I kurz- bis mittelfristig als «kein wahrscheinliches» beziehungsweise «kaum wahrscheinliches» Szenario. «Unrealistisch» ist kategorischer. | [M2] |
| 25 | ✅ Swiss Economics empfiehlt als Alternativen «eine Modernisierung des Freihandelsabkommens», «unilaterale Anerkennung von EU-Recht» und «innenpolitische Reformen». | Diese Alternativen werden im Originalgutachten tatsächlich diskutiert. Das Urteil bestätigt nur die korrekte Wiedergabe, nicht deren politische oder wirtschaftliche Erfolgschancen. | [M2] |
| 26 | ❌ «[Die Modernisierung des Freihandelsabkommens] wurde von der Schweiz jedoch bereits abgelehnt, insbesondere wegen des Abbaus landwirtschaftlicher Zölle.» | Für eine generelle schweizerische Ablehnung einer Modernisierung findet sich keine belastbare Grundlage. Schweiz und EU hatten bereits 2018 die Absicht erklärt, das Freihandelsabkommen von 1972 zu modernisieren. Dass konkrete Agrarfragen politisch umstritten sind, ist etwas anderes. | |
| 27 | ✅ «[Unilaterale Anerkennung] würde aber keine Teilnahme am Binnenmarkt für Exporteure und keine Möglichkeit, das für die Schweiz relevante Recht mitzugestalten, ermöglichen.» | Eine einseitige Schweizer Anerkennung verpflichtet die EU nicht zu reziprokem Marktzugang und schafft keine vertraglichen Mitwirkungsrechte in der EU-Rechtsetzung. | |
| 28 | ✅ «Innenpolitische Reformen … sind unabhängig vom Paket Schweiz–EU möglich.» | Regulierungs-, Steuer-, Bildungs-, Arbeitsmarkt- oder andere Binnenreformen können grundsätzlich unabhängig vom Abschluss des EU-Pakets beschlossen werden. | |
| 29 | ❌ «Zusammengefasst halten die alternativen Optionen einer Prüfung unter Berücksichtigung der innen- und europapolitischen Realitäten nicht stand.» | Das ist eine politische Gesamtbewertung ohne objektiven Prüfstandard. Die Erfolgschancen einzelner Optionen können beurteilt werden; die pauschale Aussage, alle hielten «nicht stand», ist so nicht belegt. | |
| 30 | ❌ «Das Gutachten von Swiss Economics verschweigt zudem die makroökonomischen Auswirkungen der neuen Abkommen, etwa jenes im Bereich Strom.» | Das Originalgutachten erwähnt die Ecoplan-Studie zum Stromabkommen ausdrücklich und ordnet sie ein. Man kann die Gewichtung kritisieren; «verschweigt» ist sachlich falsch. | [M2] |
| 31 | ✅ «[Das Stromabkommen] würde … eine stabilere Versorgung sichern.» | Die Ecoplan-Analyse und die technische Zielsetzung des Abkommens weisen auf höhere Netz- und Versorgungssicherheit durch stärkere Einbindung in den europäischen Strommarkt hin. «Sichern» sollte nicht als absolute Garantie verstanden werden. | [M3] |
| 32 | ⚠️ «[Das Stromabkommen würde] die Notwendigkeit verringern, im Winter zusätzlichen Strom zu produzieren.» | Dieser Effekt ergibt sich vor allem im Vergleich mit Szenarien deutlich eingeschränkter Grenzkapazitäten. Er ist damit szenarioabhängig und keine allgemeingültige Folge jedes Zustands ohne Stromabkommen. | [M3] |
| 33 | ⚠️ «Dadurch könnten Einsparungen von 1,2 Milliarden Franken pro Jahr erzielt werden.» | Die Grössenordnung kommt in der Stromstudie vor, aber als szenarioabhängiger Handelsgewinn bzw. vermiedene Systemkosten. Die Studie nennt Bandbreiten und hohe Unsicherheit; eine pauschale, garantierte «Einsparung von 1,2 Milliarden» verkürzt die Modellresultate. | [M3] |
| 34 | ⚠️ «Allgemein könnte der Strompreis um 14 % sinken.» | Ecoplan findet in einem bestimmten Szenario bis 2050 bis zu rund 14 % tiefere Strompreise gegenüber einem Vergleich ohne Stromabkommen mit deutlich eingeschränkten Grenzkapazitäten. Jahr, «bis zu» und Vergleichsszenario fehlen bei Bilafacts. | [M3] |
| 35 | ❌ «Das ist keineswegs so ‹vernachlässigbar›, wie das Gutachten behauptet.» | Bilafacts vermischt zwei unterschiedliche Aussagen: Swiss Economics bezeichnet den Einkommenseffekt eines möglichen Wegfalls der Bilateralen I auf die Wohnbevölkerung als praktisch vernachlässigbar, nicht die Auswirkungen des Stromabkommens insgesamt. | [M2] |
| 36 | ❌ «Was … Somm und das Parteigutachten von Swiss Economics … nicht zu leisten vermögen: Zu beweisen, dass die Bilateralen für die Schweiz negative Folgen haben.» | Einzelne negative Folgen und Kosten sind durch offizielle Analysen durchaus dokumentiert. Nicht bewiesen ist damit eine negative Gesamtbilanz des ganzen Pakets. Bilafacts vermengt diese beiden Fragen. | [A1] |
Quellenbasis