Diese Seite ist eine Modellrechnung und keine individuelle Steuerprognose. Sie verbindet die heutige Steuerbelastung einer Gemeinde mit einem rechnerischen CH–EU-Zusatzbetrag.
- Steuerjahr / Steuerfüsse: Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuerfüsse sowie Tarife für natürliche Personen, Steuerjahr 2027 (Quelle ESTV, offizieller Steuerrechner). Datenstand im Juli 2026 von Steuerjahr 2026 auf 2027 aktualisiert (827 Gemeinden mit geänderten Steuerfüssen).
- Berücksichtigte Steuerarten: direkte Bundessteuer, Kantons- und Gemeindesteuer auf Einkommen, Vermögenssteuer (Kanton + Gemeinde) sowie – falls Konfession gewählt – Kirchensteuer.
- Berechnung: einfache Steuer = Tariffunktion auf das eingegebene steuerbare Einkommen bzw. Vermögen; Kantons-/Gemeinde-/Kirchensteuer = einfache Steuer × jeweiliger Steuerfuss.
- Bund: Die Eingabe wird als kantonal steuerbares Einkommen verstanden. Das bundessteuerbare Einkommen wird daraus über einen kantonsspezifischen Abzugs-Offset (gemessen aus der ESTV-Berechnung, Standardfall ohne Kinder) geschätzt; darauf wird der Bundestarif angewandt. So entspricht die Bundessteuer der amtlichen Berechnung deutlich besser.
- Kirchensteuer: modelliert als Kirchensteuerfuss × einfache Steuer (Einkommen und Vermögen). In Kantonen ohne obligatorische Kirchensteuer über den Steuerfuss (u. a. VD, TI) wird keine Kirchensteuer ausgewiesen; in einzelnen Kantonen mit abweichender Kirchensteuer-Systematik ist der Wert vereinfacht bzw. wird nicht ausgewiesen. Bei verheirateten Paaren / eingetragenen Partnerschaften wird die Kirchensteuer je zur Hälfte nach der Konfession von Person 1 und Person 2 berechnet (P1/P2).
- Kinder / Familienermässigungen: Das eingegebene steuerbare Einkommen ist bereits ein Wert nach Abzügen. Tarifliche Kinderermässigungen bzw. Abzüge vom Steuerbetrag werden nicht modelliert.
- Kantonale Sonderregeln: einzelne kantonale Reduktionen (z. B. Genfer „rabais d'impôt") sind nicht vollständig modelliert; entsprechende Werte können geringfügig abweichen. Der Bund-Abzugs-Offset ist für die meisten Kantone einkommensunabhängig; in einzelnen Kantonen (VD, LU, ZG) und bei Kindern variiert er, weshalb die Bundessteuer dort leicht abweichen kann.
- CH–EU-Zusatzbetrag – fixer Anteil: 350 Mio. CHF/Jahr (konstant je Szenario), verteilt nach steuerbarem Einkommen: 350 Mio. × (dein Einkommen / 296’578 Mio. CHF CH-Total, ESTV 2022).
- CH–EU-Zusatzbetrag – variabler Anteil: Szenario-Rest (Tief 2,36 / Mittel 3,99 / Hoch 6,67 Mrd.), über die Gemeinden nach dem absoluten 10-Jahres-Bevölkerungswachstum verteilt, innerhalb der Gemeinde nach Einkommen: var × (Wachstum der Gemeinde / Summe Wachstum CH) × (dein Einkommen / steuerbares Einkommen der Gemeinde). Schrumpfende Gemeinden zählen mit 0. Wachstum: BFS STATPOP, ständige Wohnbevölkerung 2014→2024 (harmonisiert auf Gebietsstand 2024). Die Annahme, dass die variablen Kosten dem Bevölkerungswachstum folgen, ist Teil der Detailanalyse Schweizer Beitrag.
- Szenarien: konservativ 2,71 / mittel 4,34 / hoch 7,02 Mrd. CHF p. a. (fixer Anteil je 350 Mio.), gemäss Detailanalyse Schweizer Beitrag.
- Rundung: steuerbares Einkommen auf CHF 100, Vermögen auf CHF 1’000 abgerundet; Steuerbeträge auf ganze Franken gerundet.
- Keine verbindliche Steuerberechnung: massgebend ist immer die Veranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.
- Datenquellen: ESTV (offizieller Steuerrechner, swisstaxcalculator.estv.admin.ch, Steuerjahr 2027) für Tarife und Steuerfüsse; ESTV, direkte Bundessteuer NP, Steuerperiode 2022, für die Verteilbasis; BFS STATPOP 2024 für Einwohnerzahlen.