Zuwanderung · Fiskalische Analyse

Rechnet sich Zuwanderung für die Schweiz?

Stand: August 2026 · Version 2.9e · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 12 Min.

Die aktuelle Jahr-1-Modellrechnung für die sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt einen öffentlichen Arbeitswert von rund CHF –2,036 Mrd. – als Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo. Beiträge an Sozialversicherungen sind eine eigene Rechnungsebene und werden in diesen Saldo nicht eingerechnet. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger werden separat ausgewiesen und nicht zu diesem Total addiert.


Warum diese Rechnung?

Ich habe diese Untersuchung als Privatperson erstellt. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die öffentliche Diskussion häufig das Wachstum des Gesamt-BIP und die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge hervorhebt, während öffentliche Folgekosten, spätere Ansprüche und Verteilungswirkungen nur teilweise zusammengeführt werden.

Die Debatte ist meist in zwei Lager geteilt: Die eine Seite verweist auf Fachkräfte, Beschäftigung, Steuereinnahmen und das Gesamt-BIP; die andere auf Wohnungsnot, Infrastruktur, Stau sowie Sozial- und Integrationskosten. Beide beschreiben reale Teilwirkungen, aber keine vollständige Rechnung. Die zentrale methodische Schwäche vieler Beiträge ist die Verwechslung von Brutto- mit Nettogrössen:

  • Das BIP ist keine Staatseinnahme.
  • Sozialversicherungsbeiträge sind keine freien Steuern.
  • Höhere Mieten sind für Eigentümer Ertrag, für Mieter Belastung.

Reiner Eichenberger (Universität Freiburg) und David Stadelmann (Universität Bayreuth) formulierten 2017 die Diagnose: «Bisher wurden die Kosten der Zuwanderung für die Schweiz kaum ernsthaft analysiert.» Eine schweizweite, nach Einreisegrund differenzierte Vollrechnung liegt bis heute nicht vor. Diese Analyse versucht, die Lücke transparent zu verkleinern. Die Leitfrage: Decken die öffentlichen Einnahmen aus der heutigen Zuwanderung die öffentlichen Kosten? Die Antwort für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025: nein – der Arbeitswert der sieben Hauptgruppen ist negativ. Getragen wird das Ergebnis von Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung; die Richtung ist belastbarer als die exakte Höhe.

Grösser – oder auch reicher?

Der wichtigste Grund, warum das Gesamt-BIP als Argument zu kurz greift: Zwischen 2002 und 2024 wuchs das gesamte reale BIP um rund 52 %, das reale BIP pro Kopf aber nur um rund 23 % – bei einem Bevölkerungswachstum von rund 24 %.

Gesamt-BIP (real)
+52 %
2002–2024
Bevölkerung
+24 %
2002–2024
BIP pro Kopf (real)
+23 %
2002–2024

Die Schweiz ist also nicht nur reicher, sondern vor allem grösser geworden. Ob die ansässige Bevölkerung wohlhabender wird, zeigen deshalb BIP pro Kopf, Produktivität und der öffentliche Fiskalsaldo – nicht das Gesamt-BIP. (Nominal 2024: BIP CHF 854 Mrd., Bevölkerung 9,05 Mio., BIP pro Kopf CHF 94’354. Langfristig entscheidet nicht die Zahl zusätzlicher Arbeitskräfte, sondern der Beitrag zur Produktivität.)

Die sieben Zuwanderungsgruppen

«Zuwanderung» ist keine homogene Grösse: Eine hochqualifizierte Fachkraft ist fiskalisch etwas ganz anderes als ein Schutzsuchender in der ersten Integrationsphase. Das Modell gliedert den Referenzjahrgang 2025 der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach primärem Einwanderungsgrund in sieben Hauptgruppen:

GruppeBeschreibungZufluss 2025
G1EU/EFTA – Erwerbstätigkeit84’218
G2Drittstaaten – Erwerbstätigkeit4’137
G3Familiennachzug42’170
G4Aus- und Weiterbildung17’579
G5Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit5’087
G6Übertritte aus dem Asylbereich8’119
G7Übrige Zugänge4’076
Total G1–G7165’386

G6 ist ein Statuswechsel, keine neue fiskalische Startkohorte: Wer aus dem Asylbereich in die ständige Wohnbevölkerung übertritt, war fiskalisch bereits erfasst. Ein zweiter Startsaldo würde dieselbe Person doppelt zählen.

Nicht zu diesem Total gehören Asylgesuche (25’781 Gesuche), Schutzstatus S (12’897 Personen) und Grenzgänger. Sie werden separat ausgewiesen, weil sie andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen verwenden.

Die Gruppen sind analytische Kategorien; innerhalb jeder Gruppe bestehen grosse Unterschiede. Ein hochqualifizierter G1-Zuwanderer mit hohem Lohn kann positiv sein, eine Person mit tiefer Erwerbsquote und hohem Leistungsbezug negativ.

Auf einen Blick: der öffentliche Saldo

Für den Referenzjahrgang 2025 liegt ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor. Als eine Zahl und ihre beiden Treiber:

G1–G7 · Jahr 1
–2,036 Mrd.
Arbeitswert
G3 · Jahr 1
–1,009 Mrd.
vor SV-Nettosaldo
G4 · Jahr 1
–535 Mio.
Band –644 bis –316 Mio.

Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger gehören nicht zu diesem Total und werden separat ausgewiesen.

Der Arbeitswert setzt sich sehr ungleich aus den Gruppen zusammen (Referenzjahrgang 2025):

GruppePersonen 2025Jahr-1-WertBandQualität

Für G5 und G7 fehlen belastbare gruppenspezifische Mikrodaten. Ihre Werte beruhen deshalb stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen und weisen eine höhere Modellunsicherheit auf als G3 und G4. In früheren Modellständen trugen beide Gruppen CHF 0 – das war ein neutraler Platzhalter, keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.

Die Last ist konzentriert: Erwerbstätigkeit (G1/G2) ist im verwendeten, auf die Mengen 2025 skalierten Erwerbsprofil leicht positiv; die Belastung stammt aus Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Gleichzeitig erzeugt Zuwanderung erhebliche private Wertschöpfung (BIP-Proxy rund 50 Mrd., Bruttolöhne rund 40 Mrd. CHF/Jahr) – aber das sind keine Unternehmensgewinne und keine freie Staatskasse: Nutzen und Kosten fallen bei unterschiedlichen Akteuren an.

Separat ausgewiesen: Asylgesuche, Schutzstatus S, Grenzgänger

Diese drei Ebenen sind fiskalisch bedeutend, gehören aber nicht in dieselbe Summe:

EbeneBezugsgrösse 2025WertEinordnung
A1 Asylgesuche 202525’781 Gesuche–1’711,2 Mio.Jahr-1-Arbeitswert V2.9e auf Basis der Gesuchszahl, Band –2’053,4 bis –1’369,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren
A2 Schutzstatus S 202512’897 Personen–404,0 Mio.Jahr-1-Arbeitswert V2.9e, Band –490,0 bis –322,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren
Grenzgänger413’320 Bestand+1,281 Mrd.jährlicher Nettoertrag des Bestands; nicht zu G1–G7 addieren

Auf Basis der 25’781 Asylgesuche 2025 weist die separate Asylrechnung einen Jahr-1-Arbeitswert von rund CHF –1’711,2 Mio. aus. Die 25’781 sind eine Gesuchszahl, keine direkt gemessene Zahl von Asylzuzügern; die fiskalische Rechnung stützt sich auf diese Bezugsgrösse. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger verwenden andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen. Ihre Werte dürfen deshalb nicht mit dem Jahr-1-Total G1–G7 addiert werden. Die Bezugsgrössen stammen aus den amtlichen Zugangsstatistiken 2025; die fiskalischen Werte sind Modellschätzungen mit Sensitivitätsband, kein Vollkosten- oder Nettosaldo und keine amtlichen Vollkostenangaben.

G6 ist eine Statusfortschreibung. Kosten und Einnahmen werden ab dem ursprünglichen Zugang in den Asyl-/Schutzbereich betrachtet; beim Übertritt beginnt kein zweiter fiskalischer Lebenszyklus. A1, A2 und G6 dürfen deshalb nie zu einer «Asylzuwanderung total» addiert werden – die 8’119 Übertritte in G6 sind Personen, die bereits über A1 oder A2 in die Rechnung eingetreten sind.

Asylvollkosten: die obere Sensitivität

Im Modell sind die direkten Asylkosten enthalten. Ein Teil der Folgekosten fällt jedoch bei Kantonen und Gemeinden an und wird dort nicht als Asylaufwand gebucht. Rechnet man diese Positionen hinzu, ergibt sich eine obere Sensitivität:

PositionBetrag
Direkt und bereits modellierte Asylkosten4,628 Mrd.
Gesundheit zusätzlich0,348 Mrd.
Bildung zusätzlich1,417 Mrd.
Vollzug / Justiz zusätzlich0,319 Mrd.
Kommunale Restkosten zusätzlich0,417 Mrd.
Vollkosten-Sensitivität7,129 Mrd.

Obere Sensitivität; keine amtliche Asylvollkostenrechnung. Die Zusatzpositionen sind Modellannahmen und dürfen nicht als belegte Mehrkosten gelesen werden. Sie gehören ebenfalls nicht zum Jahr-1-Total G1–G7.

→ Die Zusammensetzung kannst du weiter unten selbst durchrechnen.

Was heisst «rechnet sich»?

«Rechnet sich Zuwanderung?» ist keine moralische Frage. Schutzbedürftige können Kosten verursachen und trotzdem aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Rechnung ersetzt keine Wertentscheidung – sie verhindert aber, dass Wertentscheidungen mit unvollständigen Wachstumsbehauptungen begründet werden. Je nach Frage erhält man eine andere Antwort:

RechnungLeitfrageZentrale Kennzahl
GesamtwirtschaftWird mehr produziert?BIP / Wertschöpfung
WohlstandSteigt die Leistung pro Kopf?BIP pro Kopf, Produktivität
StaatÜbersteigen Einnahmen die Ausgaben?Fiskalsaldo
SozialversicherungDecken Beiträge die Ansprüche?Nettobarwert
PrivatwirtschaftWer erzielt Einkommen und Gewinne?Löhne, Gewinne, Rente
Externe WirkungenWelche Knappheitskosten entstehen?Wohnen, Stau, Infrastruktur

Diese Ebenen können unterschiedliche Vorzeichen haben. Ein dauerhaft negativer öffentlicher Saldo wird letztlich finanziert durch höhere/längere Steuern, höhere Gebühren, mehr Verschuldung, weniger Leistungen, verschobene Investitionen oder intensivere Nutzung bestehender Infrastruktur. Damit trägt die Bevölkerung die Belastung – nicht gleichmässig und nicht zwingend im gleichen Jahr.

Die Grenzrechnung: ein zusätzlicher Jahrgang

Die Grenzrechnung beantwortet die politisch relevanteste Frage: Welche jährliche Wirkung hat ein zusätzlicher Zuwanderungsjahrgang? Für die sieben Hauptgruppen liegt in Version 2.9e ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo von rund –2,036 Mrd. CHF vor; die Aufschlüsselung nach Gruppen steht oben unter «Auf einen Blick».

Ein gleichwertiger aktueller Langfristpfad für den gesamten Referenzjahrgang existiert nicht. Ein Zeitpfad über Jahr 5 und Jahr 10 liegt nur für G4 (Aus- und Weiterbildung) vor:

G4 · Aus- und WeiterbildungArbeitswertBand
Jahr 1–535 Mio.–644 bis –316 Mio.
Jahr 5–14,5 Mio.–43,8 bis +62,1 Mio.
Jahr 10+30,7 Mio.

Die Jahr-5- und Jahr-10-Werte sind Szenarien der Qualität D und keine gemessenen Längsschnittwerte. Für die übrigen Gruppen und für das Total G1–G7 gibt es keine aktuellen Jahr-5- oder Jahr-10-Werte.

Dass sich der Saldo einer Kohorte mit der Zeit verbessert, ist plausibel: Erwerbsquoten und Löhne steigen mit der Aufenthaltsdauer, frühe Integrations- und Bildungskosten laufen aus, ein Teil der Kohorte wandert wieder ab. Wann und ob ein Break-even eintritt, kann das Modell für den gesamten Referenzjahrgang derzeit nicht belegen – der G4-Pfad ist ein Szenario, kein gemessener Verlauf.

Lebenszyklus: Kosten über ein ganzes Leben

Die Lebenszyklusrechnung verfolgt standardisierte Typfälle vom Einreisealter bis Alter 90 und rechnet alle künftigen Zahlungen auf einen heutigen Wert zurück (Barwert, in CHF).

Die folgenden Lebenszykluswerte stammen aus den methodischen Typfallrechnungen der Version 2.0. Sie bleiben in Version 2.9e als Sensitivitäts- und Methodenrechnung erhalten. Sie sind keine aktuellen Durchschnittswerte der Gruppen G1–G7 und dürfen nicht auf den Bestand hochgerechnet werden.

G1-Typfall EU/EFTA-Erwerb–107’587G2-Typfall Drittstaaten–126’801G3-Typfall Familiennachzug–412’525Asyl-/Schutz-Typfall–559’257Grenzgänger-Typfall+67’305
Gesamt-Nettobarwert je Typfall (CHF), Typfallrechnungen Version 2.0. Wichtig: standardisierte Beispielpersonen, keine Gruppendurchschnitte – nicht auf den gesamten Bestand hochrechnen.
TypfallSV-NettobarwertGesamt-NettobarwertBewertung
G1-Typfall EU/EFTA-Erwerbstätigkeit–6’872–107’587negativ
G2-Typfall Drittstaaten-Erwerbstätigkeit–22’887–126’801negativ
G3-Typfall Familiennachzug–41’477–412’525stark negativ
Asyl-/Schutz-Typfall–106’084–559’257sehr stark negativ
Grenzgänger-Typfall+14’858+67’305positiv

Typfälle sind keine Durchschnittswerte ganzer Gruppen, sondern standardisierte Beispielpersonen – sie dürfen nicht auf den gesamten Bestand hochgerechnet werden. Der Familiennachzugs- und der Asyl-/Schutz-Typfall sind besonders negativ, weil tiefere bzw. verzögerte Erwerbseinkommen mit hohen Kinder-, Integrations-, Gesundheits- und Sozialkosten zusammentreffen. Der Grenzgänger-Typfall bleibt positiv, weil Wohn- und Schulkosten ausserhalb der Schweiz anfallen. Die Typfallbezeichnungen sind keine Gruppencodes des aktuellen Modells: Der heutige Code G4 steht für Aus- und Weiterbildung, G5 für Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.

Sozialversicherungen: Beiträge sind keine freien Einnahmen

Sozialversicherungsbeiträge verändern die optische Bilanz stark – gerade deshalb müssen Staatssaldo und Versicherungsrechnung getrennt werden. Das Modell weist im realistischen Szenario rund 5,1 Mrd. CHF Bruttobeiträge aus. Diese Zahl ist real, aber keine freie Staatseinnahme: Erwerbstätige und Arbeitgeber erwerben damit gesetzliche Leistungsansprüche (AHV, IV, ALV, Familien- und Ergänzungsleistungen). Zuwanderung kann die Sozialwerke kurzfristig stützen, löst die Alterung aber nicht dauerhaft – auch Zugewanderte werden pensioniert und verursachen im Alter Gesundheits- und Pflegekosten.

Ein wichtiges Gegenargument: Aktuelle Daten der ersten Säule zeigen ein günstigeres Bild für EU/EFTA-Angehörige – 2023 rund 27,7 % Anteil an den beitragspflichtigen Einkommen, aber nur rund 15,3 % an den AHV/IV-Leistungen. Dieser Querschnitt (geprägt von der jungen Altersstruktur) beantwortet aber eine andere Frage als die Lebenszyklusrechnung mit Diskontierung. Die negativen Typfälle dürfen deshalb nicht als Behauptung gelesen werden, EU/EFTA-Zugewanderte belasteten die AHV bereits heute netto.

Wer profitiert – und wer zahlt?

Die politische Frage lautet nicht, ob es Nutzen oder Kosten gibt, sondern wo sie anfallen:

AkteurMöglicher NutzenMögliche Belastung
UnternehmenArbeitskräfte, Flexibilität, WertschöpfungLöhne, Abgaben
BundSteuern, MWST, kurzfristige BeiträgeAsyl, Vollzug, Infrastruktur
Kantone / GemeindenSteuern und FachkräfteSchule, Gesundheit, Sozialhilfe, Integration
Mieter / PendlerMietdruck, Reisezeit, Infrastrukturknappheit
Sozialwerke5,1 Mrd. BruttobeiträgeSpätere Leistungsansprüche
ZugewanderteLohn, Sicherheit, ChancenSteuern, Integration, Umzug

Private Bruttoströme (BIP-Proxy ca. 50 Mrd., Bruttolöhne ca. 40 Mrd., Mietvolumen ca. 1,3 Mrd.) zeigen: Nutzen kann konzentriert anfallen, während der öffentliche Saldo breit oder regional getragen wird. Entscheidend ist nicht nur, wie gross der Kuchen wird, sondern welcher Teil als Nettogewinn verbleibt, wem er zufällt und ob die öffentlichen Vollkosten gedeckt sind.

Grenzgänger: Sonderfall mit eigenen Regeln

Grenzgänger (Bestand 413’320, davon 58 % aus Frankreich) sind fiskalisch und infrastrukturell ein Sonderfall: Sie wohnen im Ausland und verursachen deshalb in der Schweiz grundsätzlich keine Wohn-, Schulraum- oder Sozialhilfekosten, nutzen aber Verkehrsachsen und beeinflussen lokale Arbeitsmärkte. Sie zahlen Quellensteuern und Sozialbeiträge; später können AHV-Renten ins Ausland exportiert werden. Kalibriert an Genfer und Tessiner Amtsdaten ergibt sich ein modellierter Nettoertrag des Bestands von rund 1,281 Mrd. CHF pro Jahr; der Lebenszyklus-Typfall bleibt mit +67’305 CHF positiv. Bestandsrechnung und Typfall sind unterschiedliche Rechenebenen und dürfen nicht verrechnet werden. Grenzgänger gehören nicht zum Total G1–G7. Eine verursachergerechte Abgabe müsste zwischen Wohnsitznehmenden und Grenzgängern unterscheiden – genau dies schlagen Eichenberger/Stadelmann mit einem reduzierten Grenzgängersatz vor.

Zuwanderungsabgabe: den Verursachern anlasten?

Wenn private Gewinner und öffentliche Kostenträger auseinanderfallen, ist die Frage der Finanzierung sachlich legitim. Der bekannteste Vorschlag stammt von Reiner Eichenberger und David Stadelmann (2017): eine Zuwandererabgabe, die «Überfüllungskosten» spiegelt und einen Teil der Gewinne zugunsten der Belasteten umverteilt – also externe Kosten internalisiert und die ansässige Bevölkerung kompensiert.

ElementVorschlag Eichenberger/Stadelmann (2017)
Adressatenalle Neuzuwanderer – nicht Flüchtlinge
Dauerbefristet auf drei bis fünf Jahre
Erhebungpro Aufenthaltstag über die Quellen-/Einkommenssteuer
Kinderstark reduzierter Satz
Grenzgängerreduzierter Satz (keine Wohn-/Schulkosten in der Schweiz)
Grössenordnungrund CHF 15’000–25’000 total bzw. CHF 4’000–5’000 pro Jahr

Die Autoren betonen selbst, dass keine genauen Daten zur angemessenen Höhe vorliegen – die Zahlen sind ein Überschlagsvorschlag, kein Ergebnis dieses Modells. Wer die Abgabe wirtschaftlich trägt, hängt zudem von der Überwälzung ab (tiefere Nettolöhne, höhere Arbeitskosten, höhere Preise oder geringere Gewinne).

Es gibt verwandte Ansätze mit anderem Zahler: Die SP Schweiz schlug 2014 eine zweckgebundene Arbeitgeberabgabe vor (Rechenbeispiel CHF 5’000 × 60’000 Personen = 300 Mio./Jahr in einen Integrationsfonds); die Motion Carobbio (13.3446) einen Bildungsfonds in Regionen mit erhöhtem Lohndumping-Risiko.

Dieses Dossier empfiehlt keine bestimmte Abgabe. Es zeigt nur: Eine Zuwanderungsabgabe wäre ein mögliches Instrument, um externe Kosten zu internalisieren oder die ansässige Bevölkerung zu kompensieren – Alternativen sind Arbeitgeber- oder Infrastrukturbeiträge, Auktionen, Kontingente oder allgemeine Steuern. Höhe, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen, Verhaltensreaktionen und die rechtliche Zulässigkeit (u. a. Freizügigkeitsabkommen, Gleichbehandlung) müssten separat modelliert und juristisch begutachtet werden.

Was das Modell nicht sagen kann

Jedes Modell hat Grenzen:

  • Mehrere zentrale Grössen haben Modellqualität C oder D (Annahmen/Proxies): gruppenspezifische Leistungsprofile, Asylvollkosten, Grenzkosten, Verbleibquoten.
  • Private Nettogewinne (Unternehmensgewinne, Konsumentenrente, Bodenwerte) lassen sich mit den vorhandenen Daten nicht belastbar quantifizieren.
  • Kulturelle, humanitäre und sicherheitspolitische Wirkungen werden nicht monetarisiert.

Szenarien zeigen die Bandbreite

Für den Jahr-1-Arbeitswert der sieben Hauptgruppen G1–G7 weist das Modell einen zentralen Wert von rund CHF –2,036 Mrd. und ein Sensitivitätsband von rund CHF –2,294 Mrd. bis –1,659 Mrd. aus (Modellqualität C/D). Das Band bildet die Unsicherheit der zugrunde liegenden Modellannahmen und Proxies ab und ist kein statistisches Konfidenzintervall; es ist nicht beobachtet, sondern gerechnet.

Darunter die Bänder der einzelnen Positionen – die Jahr-1-Bänder aller sieben Gruppen, dazu die Szenarien für G4:

PositionArbeitswertBand
G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 5–14,5 Mio.–43,8 bis +62,1 Mio.
G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 10+30,7 Mio.

G5 und G7 beruhen mangels belastbarer gruppenspezifischer Mikrodaten stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen als die übrigen Gruppen; ihre Qualitätsstufe ist entsprechend D. Der Wert CHF 0 aus früheren Modellständen war lediglich eine neutrale Platzhalterannahme und keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.

Die Bandbreite zeigt: Zusammensetzung und Integration sind entscheidender als die blosse Zahl der Zugewanderten. Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe; bei G5 und G7 ist die Modellunsicherheit deutlich höher.

Fazit und politische Folgerungen

Die aktuelle Jahr-1-Gesamtrechnung der sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt rund CHF –2,036 Mrd. Getragen wird dieser Saldo von Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Alle sieben Gruppen sind im ersten Jahr negativ – auch die Erwerbsgruppen G1 und G2. Ein positiver Wert entstünde dort nur, wenn man den separat ausgewiesenen Sozialversicherungs-Proxy hineinrechnete; das ist eine andere Rechnungsebene und geschieht hier nicht. G6 wird als Statusfortschreibung mit –115,8 Mio. berücksichtigt. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger sind separate Ebenen und nicht Teil dieses Totals.

Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe. Private Wertschöpfung und Sozialversicherungen sind getrennte Rechnungsebenen und dürfen nicht in denselben Saldo gerechnet werden. Folgerungen aus dem Modell:

  • Zuwanderungspolitik sollte Qualifikation, Produktivität und nachhaltige Erwerbsintegration stärker gewichten als reine Mengen.
  • Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung sind mit realistischen Vollkosten und langfristigen Integrationspfaden zu beurteilen; der Asylbereich ist separat zu führen.
  • Sozialversicherungsbeiträge dürfen nur zusammen mit späteren Ansprüchen dargestellt werden.
  • Infrastruktur, Wohnen und Verkehr müssen zeitgleich mit dem Wachstum ausgebaut oder der Zuwachs begrenzt werden.
  • Wo private Gewinner öffentliche Kosten externalisieren, sind verursachergerechte Finanzierung und Kompensation zu prüfen.
Schlussurteil:
Mehr Menschen vergrössern die Statistik. Für die Schweiz zählt aber, ob auch Produktivität, Wohlstand pro Kopf, öffentliche Finanzen und Lebensqualität wachsen. Für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025 ist diese Bedingung nach der vorliegenden Rechnung nicht erfüllt.

Methodik & Qualität

Grundlage ist die Prüffassung V2.9e (August 2026). Der zentrale Wert ist durchgehend der Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo. Das Modell gliedert den Referenzjahrgang 2025 der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung – 165’386 Personen – in sieben disjunkte Hauptgruppen nach primärem Einwanderungsgrund. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger werden separat geführt, weil sie andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen verwenden; unterschiedliche Basen werden nie addiert.

Für G5 und G7 fehlen belastbare gruppenspezifische Mikrodaten. Ihre Werte beruhen stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen als die übrigen Gruppen und sind entsprechend unsicherer (Qualität D); das Band von G5 lässt auch einen leicht positiven Wert zu. Der frühere Ansatz von CHF 0 war ein neutraler Platzhalter, keine Aussage über tatsächliche Nullwirkung.

G6 ist eine Statusfortschreibung, aber nicht null. Die Gruppe wird mit einem Jahr-1-Arbeitswert von –115,8 Mio. berücksichtigt. Frühere Asyl- oder Schutzkosten werden beim Statuswechsel nicht erneut als Startkosten angesetzt; A1, A2 und G6 dürfen deshalb nicht zu einer gemeinsamen Asyl-Startkohorte addiert werden. Die Lebenszyklus-Typfälle stammen aus Version 2.0 und dienen der Methoden- und Sensitivitätssicht, nicht der aktuellen Gruppenrechnung.

Jede Einnahme, Ausgabe und jeder private Transfer wird genau einer Rechnung zugeordnet (Doppelzählungsschutz): Sozialbeiträge werden nicht zusätzlich als freie Steuern gezählt, Gesundheitskosten im Asylbereich nicht doppelt verbucht, Stau- und Zeitverluste als externe Kosten getrennt gehalten. Jede Grösse trägt eine Qualitätsstufe:

StufeBedeutungBeispiele
AAmtliche PrimärquelleBFS-Bevölkerung, Grenzgänger, ASTRA
BAmtlich gestützt/abgeleitetSECO-Berichte, berechnete Kennzahlen
CTransparente ModellannahmeLohnfaktoren, Steuerproxies
DHohe Unsicherheit / DatenlückeMietdruckproxy, kantonale Vollkosten

Dokumente & Anfrage

Lesbare Publikationsfassung Rechnet sich Zuwanderung? – Zusammenfassung (PDF) Die kompakte Fassung dieses Dossiers mit allen Kernzahlen, Tabellen und Anhängen zum Download.
PDF folgt
Auf begründete Anfrage Vollständiger Schlussbericht & Excel-Rechenmodell

Die technische Vollfassung und das aktuelle Excel-Rechenmodell zur Version 2.9e gebe ich auf Anfrage mit kurzer Begründung des Verwendungszwecks weiter.

Quellen (Auswahl)

Die Analyse stützt sich auf amtliche Primärquellen und daraus abgeleitete Kennzahlen; die vollständige Quellenliste mit URLs findet sich im Schlussbericht Version 2.9e. Die wichtigsten Anker:

  • SEM: Jahresstatistik Zuwanderung 2025, Asylstatistik 2025
  • BFS: STATPOP, Grenzgängerstatistik, Bildungsausgaben, Leerwohnungszählung
  • SECO: Observatoriumsberichte zum Freizügigkeitsabkommen (21. und 22.)
  • BSV: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2025
  • ASTRA / ARE: Verkehrsentwicklung, Kosten der Infrastruktur-Überlastung
  • Eichenberger/Stadelmann (2017): Freier Personenverkehr mit Zuwandererabgaben; Beerli et al. (2021, AER)
  • ESTV / Kanton Genf (Budget 2025) / Kanton Tessin (Rechnung 2025) – Kalibrierung Grenzgänger

Zentrale Begriffe

Grenzrechnung: jährliche Rechnung des zusätzlichen Effekts eines weiteren Zuwanderungsjahrgangs. Für den Referenzjahrgang 2025 liegt ein Jahr-1-Arbeitswert vor; ein Zeitpfad über Jahr 5 und Jahr 10 nur für G4.

Lebenszyklusrechnung: abgezinste Einnahmen und Kosten eines standardisierten Typfalls vom Einreisealter bis zum Modellende.

Nettobarwert: Summe künftiger Zahlungen, mit einem Diskontsatz auf den heutigen Wert zurückgerechnet.

Doppelzählungsschutz: Regel, wonach jeder wirtschaftliche Effekt nur einmal und in der passenden Rechnung erfasst wird.

Proxy: begründete Ersatzgrösse, wenn eine direkte Messung fehlt – als Annahme gekennzeichnet.

Arbeitswert: der im Modell geführte Rechenwert einer Position; er trägt die jeweils angegebene Qualitätsstufe und ist kein gemessener Ist-Wert.