Zuwanderung · Fiskalische Analyse
Rechnet sich Zuwanderung für die Schweiz?
Stand: 10. September 2026 · Version 2.9e · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 12 Min.
Die aktuelle Jahr-1-Modellrechnung für die sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt einen öffentlichen Arbeitswert von rund CHF –2,036 Mrd. – als Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo. Beiträge an Sozialversicherungen sind eine eigene Rechnungsebene und werden in diesen Saldo nicht eingerechnet. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger werden separat ausgewiesen und nicht zu diesem Total addiert.
Warum diese Rechnung?
Ich habe diese Untersuchung als Privatperson erstellt. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die öffentliche Diskussion häufig das Wachstum des Gesamt-BIP und die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge hervorhebt, während öffentliche Folgekosten, spätere Ansprüche und Verteilungswirkungen nur teilweise zusammengeführt werden.
Die Debatte ist meist in zwei Lager geteilt: Die eine Seite verweist auf Fachkräfte, Beschäftigung, Steuereinnahmen und das Gesamt-BIP; die andere auf Wohnungsnot, Infrastruktur, Stau sowie Sozial- und Integrationskosten. Beide beschreiben reale Teilwirkungen, aber keine vollständige Rechnung. Die zentrale methodische Schwäche vieler Beiträge ist die Verwechslung von Brutto- mit Nettogrössen:
- Das BIP ist keine Staatseinnahme.
- Sozialversicherungsbeiträge sind keine freien Steuern.
- Höhere Mieten sind für Eigentümer Ertrag, für Mieter Belastung.
Reiner Eichenberger (Universität Freiburg) und David Stadelmann (Universität Bayreuth) formulierten 2017 die Diagnose: «Bisher wurden die Kosten der Zuwanderung für die Schweiz kaum ernsthaft analysiert.» Eine schweizweite, nach Einreisegrund differenzierte Vollrechnung liegt bis heute nicht vor. Diese Analyse versucht, die Lücke transparent zu verkleinern. Die Leitfrage: Decken die öffentlichen Einnahmen aus der heutigen Zuwanderung die öffentlichen Kosten? Die Antwort für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025: nein – der Arbeitswert der sieben Hauptgruppen ist negativ. Getragen wird das Ergebnis von Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung; die Richtung ist belastbarer als die exakte Höhe.
Grösser – oder auch reicher?
Der wichtigste Grund, warum das Gesamt-BIP als Argument zu kurz greift: Zwischen 2002 und 2024 wuchs das gesamte reale BIP um rund 52 %, das reale BIP pro Kopf aber nur um rund 23 % – bei einem Bevölkerungswachstum von rund 24 %.
Die Schweiz ist also nicht nur reicher, sondern vor allem grösser geworden. Ob die ansässige Bevölkerung wohlhabender wird, zeigen deshalb BIP pro Kopf, Produktivität und der öffentliche Fiskalsaldo – nicht das Gesamt-BIP. (Nominal 2024: BIP CHF 854 Mrd., Bevölkerung 9,05 Mio., BIP pro Kopf CHF 94’354. Langfristig entscheidet nicht die Zahl zusätzlicher Arbeitskräfte, sondern der Beitrag zur Produktivität.)
Die sieben Zuwanderungsgruppen
«Zuwanderung» ist keine homogene Grösse: Eine hochqualifizierte Fachkraft ist fiskalisch etwas ganz anderes als ein Schutzsuchender in der ersten Integrationsphase. Das Modell gliedert den Referenzjahrgang 2025 der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach primärem Einwanderungsgrund in sieben Hauptgruppen:
| Gruppe | Beschreibung | Zufluss 2025 |
|---|---|---|
| G1 | EU/EFTA – Erwerbstätigkeit | 84’218 |
| G2 | Drittstaaten – Erwerbstätigkeit | 4’137 |
| G3 | Familiennachzug | 42’170 |
| G4 | Aus- und Weiterbildung | 17’579 |
| G5 | Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit | 5’087 |
| G6 | Übertritte aus dem Asylbereich | 8’119 |
| G7 | Übrige Zugänge | 4’076 |
| Total G1–G7 | 165’386 |
G6 ist ein Statuswechsel, keine neue fiskalische Startkohorte: Wer aus dem Asylbereich in die ständige Wohnbevölkerung übertritt, war fiskalisch bereits erfasst. Ein zweiter Startsaldo würde dieselbe Person doppelt zählen.
Nicht zu diesem Total gehören Asylgesuche (25’781 Gesuche), Schutzstatus S (12’897 Personen) und Grenzgänger. Sie werden separat ausgewiesen, weil sie andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen verwenden.
Die Gruppen sind analytische Kategorien; innerhalb jeder Gruppe bestehen grosse Unterschiede. Ein hochqualifizierter G1-Zuwanderer mit hohem Lohn kann positiv sein, eine Person mit tiefer Erwerbsquote und hohem Leistungsbezug negativ.
Auf einen Blick: der öffentliche Saldo
Für den Referenzjahrgang 2025 liegt ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor. Als eine Zahl und ihre beiden Treiber:
Im Zeitpfad verbessert sich dieses Total auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Das sind Jahressalden des jeweiligen Jahres, keine kumulierten Werte – die Defizite der Vorjahre sind damit nicht ausgeglichen. Die Aufschlüsselung steht weiter unten unter «Die Grenzrechnung».
Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger gehören nicht zu diesem Total und werden separat ausgewiesen.
Der Arbeitswert setzt sich sehr ungleich aus den Gruppen zusammen (Referenzjahrgang 2025):
| Gruppe | Personen 2025 | Jahr-1-Wert | Band | Qualität |
|---|
Für G5 und G7 fehlen belastbare gruppenspezifische Mikrodaten. Ihre Werte beruhen deshalb stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen und weisen eine höhere Modellunsicherheit auf als G3 und G4. In früheren Modellständen trugen beide Gruppen CHF 0 – das war ein neutraler Platzhalter, keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.
Vor Sozialversicherungs-Nettosaldo sind alle sieben Gruppen im Jahr 1 negativ – auch die Erwerbsgruppen G1 und G2. Bei G1 und G2 stehen diesen negativen Fiskalsalden separate positive Sozialversicherungs-Proxies gegenüber: rund +379,0 Mio. bei G1 und rund +20,7 Mio. bei G2 pro Jahr. Diese Proxies gehören einer anderen Rechnungsebene an und werden hier nicht in den Fiskalsaldo eingerechnet – sie drehen den Gruppenwert nicht ins Positive. Die Last ist konzentriert: Sie stammt ganz überwiegend aus Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Gleichzeitig erzeugt Zuwanderung erhebliche private Wertschöpfung (BIP-Proxy rund 50 Mrd., Bruttolöhne rund 40 Mrd. CHF/Jahr) – aber das sind keine Unternehmensgewinne und keine freie Staatskasse: Nutzen und Kosten fallen bei unterschiedlichen Akteuren an.
Separat ausgewiesen: Asylgesuche, Schutzstatus S, Grenzgänger
Diese drei Ebenen sind fiskalisch bedeutend, gehören aber nicht in dieselbe Summe:
| Ebene | Bezugsgrösse 2025 | Wert | Einordnung |
|---|---|---|---|
| A1 Asylgesuche 2025 | 25’781 Gesuche | –1’711,2 Mio. | Jahr-1-Arbeitswert V2.9e auf Basis der Gesuchszahl, Band –2’053,4 bis –1’369,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren |
| A2 Schutzstatus S 2025 | 12’897 Personen | –404,0 Mio. | Jahr-1-Arbeitswert V2.9e, Band –490,0 bis –322,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren |
| Grenzgänger | 413’320 Bestand | +1,281 Mrd. | jährlicher Nettoertrag des Bestands, Band +1,095 Mrd. bis +1,459 Mrd.; kein Jahreszufluss; nicht zu G1–G7 addieren |
«Annualisiert» bedeutet, dass Einnahmen und Kosten des Zugangsjahrgangs auf eine volle Jahresbetrachtung umgerechnet werden – unabhängig davon, wann im Jahr der Zugang erfolgte. Auf Basis der 25’781 Asylgesuche 2025 weist die separate Asylrechnung einen annualisierten Jahr-1-Arbeitswert von rund CHF –1’711,2 Mio. aus. Die 25’781 sind eine Gesuchszahl, keine direkt gemessene Zahl von Asylzuzügern; die fiskalische Rechnung stützt sich auf diese Bezugsgrösse. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger verwenden andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen. Ihre Werte dürfen deshalb nicht mit dem Jahr-1-Total G1–G7 addiert werden. Die Bezugsgrössen stammen aus den amtlichen Zugangsstatistiken 2025; die fiskalischen Werte sind Modellschätzungen mit Sensitivitätsband, kein Vollkosten- oder Nettosaldo und keine amtlichen Vollkostenangaben.
G6 ist eine Statusfortschreibung. Kosten und Einnahmen werden ab dem ursprünglichen Zugang in den Asyl-/Schutzbereich betrachtet; beim Übertritt beginnt kein zweiter fiskalischer Lebenszyklus. A1, A2 und G6 dürfen deshalb nie zu einer «Asylzuwanderung total» addiert werden – die 8’119 Übertritte in G6 sind Personen, die bereits über A1 oder A2 in die Rechnung eingetreten sind.
Asylvollkosten: die obere Sensitivität
Im Modell sind die direkten Asylkosten enthalten. Ein Teil der Folgekosten fällt jedoch bei Kantonen und Gemeinden an und wird dort nicht als Asylaufwand gebucht. Rechnet man diese Positionen hinzu, ergibt sich eine obere Sensitivität:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Direkt und bereits modellierte Asylkosten | 4,628 Mrd. |
| Gesundheit zusätzlich | 0,348 Mrd. |
| Bildung zusätzlich | 1,417 Mrd. |
| Vollzug / Justiz zusätzlich | 0,319 Mrd. |
| Kommunale Restkosten zusätzlich | 0,417 Mrd. |
| Vollkosten-Sensitivität | 7,129 Mrd. |
Obere Sensitivität; keine amtliche Asylvollkostenrechnung. Die Zusatzpositionen sind Modellannahmen und dürfen nicht als belegte Mehrkosten gelesen werden. Sie gehören ebenfalls nicht zum Jahr-1-Total G1–G7.
→ Die Zusammensetzung kannst du weiter unten selbst durchrechnen.
Was heisst «rechnet sich»?
«Rechnet sich Zuwanderung?» ist keine moralische Frage. Schutzbedürftige können Kosten verursachen und trotzdem aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Rechnung ersetzt keine Wertentscheidung – sie verhindert aber, dass Wertentscheidungen mit unvollständigen Wachstumsbehauptungen begründet werden. Je nach Frage erhält man eine andere Antwort:
| Rechnung | Leitfrage | Zentrale Kennzahl |
|---|---|---|
| Gesamtwirtschaft | Wird mehr produziert? | BIP / Wertschöpfung |
| Wohlstand | Steigt die Leistung pro Kopf? | BIP pro Kopf, Produktivität |
| Staat | Übersteigen Einnahmen die Ausgaben? | Fiskalsaldo |
| Sozialversicherung | Decken Beiträge die Ansprüche? | Nettobarwert |
| Privatwirtschaft | Wer erzielt Einkommen und Gewinne? | Löhne, Gewinne, Rente |
| Externe Wirkungen | Welche Knappheitskosten entstehen? | Wohnen, Stau, Infrastruktur |
Diese Ebenen können unterschiedliche Vorzeichen haben. Ein dauerhaft negativer öffentlicher Saldo wird letztlich finanziert durch höhere/längere Steuern, höhere Gebühren, mehr Verschuldung, weniger Leistungen, verschobene Investitionen oder intensivere Nutzung bestehender Infrastruktur. Damit trägt die Bevölkerung die Belastung – nicht gleichmässig und nicht zwingend im gleichen Jahr.
Die Grenzrechnung: ein zusätzlicher Jahrgang
Die Grenzrechnung beantwortet die politisch relevanteste Frage: Welche jährliche Wirkung hat ein zusätzlicher Zuwanderungsjahrgang? Für die sieben Hauptgruppen liegt in Version 2.9e ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo von rund –2,036 Mrd. CHF vor; die Aufschlüsselung nach Gruppen steht oben unter «Auf einen Blick».
Version 2.9e führt für alle sieben Gruppen einen Zeitpfad über Jahr 1, Jahr 5 und Jahr 10:
| Gruppe | Jahr 1 | Jahr 5 | Jahr 10 |
|---|
Jahr 5 und Jahr 10 sind Jahressalden des jeweiligen Jahres und keine kumulierten Werte. Ein positiver Saldo in Jahr 10 bedeutet deshalb nicht, dass die Defizite der vorherigen Jahre ausgeglichen sind.
Zur Qualität: Die Jahr-1-Werte haben je nach Gruppe Modellqualität C bis D. Die Jahr-5- und Jahr-10-Werte sind – ausser beim eigenständig modellierten Pfad von G4 (Aus- und Weiterbildung) – überwiegend Qualität D und Szenariowerte. Es sind ausdrücklich keine gemessenen Längsschnittwerte. Ein eigenes Sensitivitätsband zum Jahr-5-Wert weist das Modell ausschliesslich bei G4 aus (–43,8 bis +62,1 Mio.); für die übrigen Gruppen sind die Pfadwerte einzelne Szenariowerte ohne eigenes Band.
Dass sich der Saldo einer Kohorte mit der Zeit verbessert, ist plausibel: Erwerbsquoten und Löhne steigen mit der Aufenthaltsdauer, frühe Integrations- und Bildungskosten laufen aus, ein Teil der Kohorte wandert wieder ab. Der Pfad zeigt diese Erholung: Das Total G1–G7 verbessert sich von –2,036 Mrd. im Jahr 1 auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Getragen wird die Erholung von den Erwerbsgruppen G1 und G2; G3 bleibt auch im Jahr 10 negativ, G5 und G7 werden mangels Verlaufsdaten konstant fortgeschrieben. Wann und ob ein kumulierter Break-even eintritt, kann das Modell nicht belegen – dazu wären Verlaufsdaten nötig, die amtlich nicht vorliegen.
Lebenszyklus: Kosten über ein ganzes Leben
Die Lebenszyklusrechnung verfolgt standardisierte Typfälle vom Einreisealter bis Alter 90 und rechnet alle künftigen Zahlungen auf einen heutigen Wert zurück (Barwert, in CHF).
Die folgenden Lebenszykluswerte stammen aus den methodischen Typfallrechnungen der Version 2.0. Sie bleiben in Version 2.9e als Sensitivitäts- und Methodenrechnung erhalten. Sie sind keine aktuellen Durchschnittswerte der Gruppen G1–G7 und dürfen nicht auf den Bestand hochgerechnet werden.
| Typfall | SV-Nettobarwert | Gesamt-Nettobarwert | Bewertung |
|---|---|---|---|
| G1-Typfall EU/EFTA-Erwerbstätigkeit | –6’872 | –107’587 | negativ |
| G2-Typfall Drittstaaten-Erwerbstätigkeit | –22’887 | –126’801 | negativ |
| G3-Typfall Familiennachzug | –41’477 | –412’525 | stark negativ |
| Asyl-/Schutz-Typfall | –106’084 | –559’257 | sehr stark negativ |
| Grenzgänger-Typfall | +14’858 | +67’305 | positiv |
Typfälle sind keine Durchschnittswerte ganzer Gruppen, sondern standardisierte Beispielpersonen – sie dürfen nicht auf den gesamten Bestand hochgerechnet werden. Der Familiennachzugs- und der Asyl-/Schutz-Typfall sind besonders negativ, weil tiefere bzw. verzögerte Erwerbseinkommen mit hohen Kinder-, Integrations-, Gesundheits- und Sozialkosten zusammentreffen. Der Grenzgänger-Typfall bleibt positiv, weil Wohn- und Schulkosten ausserhalb der Schweiz anfallen. Die Typfallbezeichnungen sind keine Gruppencodes des aktuellen Modells: Der heutige Code G4 steht für Aus- und Weiterbildung, G5 für Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.
Sozialversicherungen: Beiträge sind keine freien Einnahmen
Sozialversicherungsbeiträge verändern die optische Bilanz stark – gerade deshalb müssen Staatssaldo und Versicherungsrechnung getrennt werden. Das Modell weist im realistischen Szenario rund 5,1 Mrd. CHF Bruttobeiträge aus. Diese Zahl ist real, aber keine freie Staatseinnahme: Erwerbstätige und Arbeitgeber erwerben damit gesetzliche Leistungsansprüche (AHV, IV, ALV, Familien- und Ergänzungsleistungen). Zuwanderung kann die Sozialwerke kurzfristig stützen, löst die Alterung aber nicht dauerhaft – auch Zugewanderte werden pensioniert und verursachen im Alter Gesundheits- und Pflegekosten.
Ein wichtiges Gegenargument: Aktuelle Daten der ersten Säule zeigen ein günstigeres Bild für EU/EFTA-Angehörige – 2023 rund 27,7 % Anteil an den beitragspflichtigen Einkommen, aber nur rund 15,3 % an den AHV/IV-Leistungen. Dieser Querschnitt (geprägt von der jungen Altersstruktur) beantwortet aber eine andere Frage als die Lebenszyklusrechnung mit Diskontierung. Die negativen Typfälle dürfen deshalb nicht als Behauptung gelesen werden, EU/EFTA-Zugewanderte belasteten die AHV bereits heute netto.
Wer profitiert – und wer zahlt?
Die politische Frage lautet nicht, ob es Nutzen oder Kosten gibt, sondern wo sie anfallen:
| Akteur | Möglicher Nutzen | Mögliche Belastung |
|---|---|---|
| Unternehmen | Arbeitskräfte, Flexibilität, Wertschöpfung | Löhne, Abgaben |
| Bund | Steuern, MWST, kurzfristige Beiträge | Asyl, Vollzug, Infrastruktur |
| Kantone / Gemeinden | Steuern und Fachkräfte | Schule, Gesundheit, Sozialhilfe, Integration |
| Mieter / Pendler | – | Mietdruck, Reisezeit, Infrastrukturknappheit |
| Sozialwerke | 5,1 Mrd. Bruttobeiträge | Spätere Leistungsansprüche |
| Zugewanderte | Lohn, Sicherheit, Chancen | Steuern, Integration, Umzug |
Private Bruttoströme (BIP-Proxy ca. 50 Mrd., Bruttolöhne ca. 40 Mrd., Mietvolumen ca. 1,3 Mrd.) zeigen: Nutzen kann konzentriert anfallen, während der öffentliche Saldo breit oder regional getragen wird. Entscheidend ist nicht nur, wie gross der Kuchen wird, sondern welcher Teil als Nettogewinn verbleibt, wem er zufällt und ob die öffentlichen Vollkosten gedeckt sind.
Grenzgänger: Sonderfall mit eigenen Regeln
Grenzgänger (Bestand 413’320, davon 58 % aus Frankreich) sind fiskalisch und infrastrukturell ein Sonderfall: Sie wohnen im Ausland und verursachen deshalb in der Schweiz grundsätzlich keine Wohn-, Schulraum- oder Sozialhilfekosten, nutzen aber Verkehrsachsen und beeinflussen lokale Arbeitsmärkte. Sie zahlen Quellensteuern und Sozialbeiträge; später können AHV-Renten ins Ausland exportiert werden. Kalibriert an Genfer und Tessiner Amtsdaten ergibt sich ein modellierter Nettoertrag des Bestands von rund CHF +1,281 Mrd. pro Jahr (Band +1,095 Mrd. bis +1,459 Mrd.); der Lebenszyklus-Typfall bleibt mit +67’305 CHF positiv. Dies ist eine Bestandsrechnung über alle 413’320 Grenzgänger, kein Jahreszufluss eines Jahrgangs. Bestandsrechnung und Typfall sind unterschiedliche Rechenebenen und dürfen nicht verrechnet werden. Grenzgänger gehören nicht zum Total G1–G7. Eine verursachergerechte Abgabe müsste zwischen Wohnsitznehmenden und Grenzgängern unterscheiden – genau dies schlagen Eichenberger/Stadelmann mit einem reduzierten Grenzgängersatz vor.
Zuwanderungsabgabe: den Verursachern anlasten?
Wenn private Gewinner und öffentliche Kostenträger auseinanderfallen, ist die Frage der Finanzierung sachlich legitim. Der bekannteste Vorschlag stammt von Reiner Eichenberger und David Stadelmann (2017): eine Zuwandererabgabe, die «Überfüllungskosten» spiegelt und einen Teil der Gewinne zugunsten der Belasteten umverteilt – also externe Kosten internalisiert und die ansässige Bevölkerung kompensiert.
| Element | Vorschlag Eichenberger/Stadelmann (2017) |
|---|---|
| Adressaten | alle Neuzuwanderer – nicht Flüchtlinge |
| Dauer | befristet auf drei bis fünf Jahre |
| Erhebung | pro Aufenthaltstag über die Quellen-/Einkommenssteuer |
| Kinder | stark reduzierter Satz |
| Grenzgänger | reduzierter Satz (keine Wohn-/Schulkosten in der Schweiz) |
| Grössenordnung | rund CHF 15’000–25’000 total bzw. CHF 4’000–5’000 pro Jahr |
Die Autoren betonen selbst, dass keine genauen Daten zur angemessenen Höhe vorliegen – die Zahlen sind ein Überschlagsvorschlag, kein Ergebnis dieses Modells. Wer die Abgabe wirtschaftlich trägt, hängt zudem von der Überwälzung ab (tiefere Nettolöhne, höhere Arbeitskosten, höhere Preise oder geringere Gewinne).
Es gibt verwandte Ansätze mit anderem Zahler: Die SP Schweiz schlug 2014 eine zweckgebundene Arbeitgeberabgabe vor (Rechenbeispiel CHF 5’000 × 60’000 Personen = 300 Mio./Jahr in einen Integrationsfonds); die Motion Carobbio (13.3446) einen Bildungsfonds in Regionen mit erhöhtem Lohndumping-Risiko.
Dieses Dossier empfiehlt keine bestimmte Abgabe. Es zeigt nur: Eine Zuwanderungsabgabe wäre ein mögliches Instrument, um externe Kosten zu internalisieren oder die ansässige Bevölkerung zu kompensieren – Alternativen sind Arbeitgeber- oder Infrastrukturbeiträge, Auktionen, Kontingente oder allgemeine Steuern. Höhe, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen, Verhaltensreaktionen und die rechtliche Zulässigkeit (u. a. Freizügigkeitsabkommen, Gleichbehandlung) müssten separat modelliert und juristisch begutachtet werden.
Was das Modell nicht sagen kann
Jedes Modell hat Grenzen:
- Mehrere zentrale Grössen haben Modellqualität C oder D (Annahmen/Proxies): gruppenspezifische Leistungsprofile, Asylvollkosten, Grenzkosten, Verbleibquoten.
- Private Nettogewinne (Unternehmensgewinne, Konsumentenrente, Bodenwerte) lassen sich mit den vorhandenen Daten nicht belastbar quantifizieren.
- Kulturelle, humanitäre und sicherheitspolitische Wirkungen werden nicht monetarisiert.
Szenarien zeigen die Bandbreite
Für den Jahr-1-Arbeitswert der sieben Hauptgruppen G1–G7 weist das Modell einen zentralen Wert von rund CHF –2,036 Mrd. und ein Sensitivitätsband von rund CHF –2,294 Mrd. bis –1,659 Mrd. aus (Modellqualität C/D). Das Band bildet die Unsicherheit der zugrunde liegenden Modellannahmen und Proxies ab und ist kein statistisches Konfidenzintervall; es ist nicht beobachtet, sondern gerechnet.
Darunter die Bänder der einzelnen Positionen – die Jahr-1-Bänder aller sieben Gruppen. Ein eigenes Sensitivitätsband zu einem späteren Zeitpunkt weist das Modell ausschliesslich bei G4 aus:
| Position | Arbeitswert | Band |
|---|---|---|
| G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 5 | –14,5 Mio. | –43,8 bis +62,1 Mio. |
| G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 10 | +30,7 Mio. | – |
G5 und G7 beruhen mangels belastbarer gruppenspezifischer Mikrodaten stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen als die übrigen Gruppen; ihre Qualitätsstufe ist entsprechend D. Der Wert CHF 0 aus früheren Modellständen war lediglich eine neutrale Platzhalterannahme und keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.
Die Bandbreite zeigt: Zusammensetzung und Integration sind entscheidender als die blosse Zahl der Zugewanderten. Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe; bei G5 und G7 ist die Modellunsicherheit deutlich höher.
Fazit der Modellrechnung
Die Jahr-1-Gesamtrechnung der sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt rund CHF –2,036 Mrd. Getragen wird dieser Saldo von Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Vor Sozialversicherungs-Nettosaldo sind alle sieben Gruppen im ersten Jahr negativ – auch die Erwerbsgruppen G1 und G2. Bei G1 und G2 stehen den negativen Fiskalsalden separate positive Sozialversicherungs-Proxies gegenüber (+379,0 Mio. und +20,7 Mio.); das ist eine andere Rechnungsebene und wird hier nicht eingerechnet. G6 wird als Statusfortschreibung mit –115,8 Mio. berücksichtigt. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger sind separate Ebenen und nicht Teil dieses Totals.
Im Zeitpfad verbessert sich das Total auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Das sind Jahressalden des jeweiligen Jahres und keine kumulierten Werte: Der positive Wert im Jahr 10 besagt nicht, dass die Defizite der Vorjahre ausgeglichen wären.
Was die Rechnung methodisch festhält:
- Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe; bei G5 und G7 ist die Modellunsicherheit deutlich höher.
- Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung sind mit realistischen Vollkosten und langfristigen Integrationspfaden zu beurteilen; der Asylbereich ist separat zu führen.
- Sozialversicherungsbeiträge dürfen nur zusammen mit den späteren Ansprüchen dargestellt werden – nie als freie Staatseinnahme.
- Knappheitskosten bei Wohnen, Verkehr und Infrastruktur sind im Saldo nicht monetarisiert; sie fallen zusätzlich an.
- Private Wertschöpfung, Sozialversicherungen und Fiskalsaldo sind getrennte Rechnungsebenen und dürfen nicht in denselben Saldo gerechnet werden.
Mehr Menschen vergrössern die Statistik. Für die Schweiz zählt aber, ob auch Produktivität, Wohlstand pro Kopf, öffentliche Finanzen und Lebensqualität wachsen. Für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025 ist diese Bedingung nach der vorliegenden Rechnung nicht erfüllt.
Politische Folgerungen
Persönliche Bewertung – kein Resultat des Rechenmodells
Die Modellrechnung zeigt die fiskalischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen der Zuwanderung. Aus diesen Ergebnissen ergeben sich für mich politische Schlussfolgerungen. Sie sind meine persönliche Bewertung der Resultate und keine mathematisch zwingenden Aussagen des Modells. Meine politischen Forderungen sind nachfolgend zusammengefasst.
-
1 · Arbeitsmigration stärker auf tatsächlich fehlende Fachkräfte ausrichten
«Fachkraft» ist im Wortsinn zu verwenden: eine konkrete Qualifikation für einen nachgewiesenen Engpass, die in der Schweiz nicht ausreichend verfügbar ist. Der Begriff darf nicht als Synonym für jeden Arbeitnehmer dienen. Wo er das tut, wird eine Mengenfrage als Qualifikationsfrage ausgegeben.
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2 · Asyl und vorübergehenden Schutz konsequent an den Schutzgrund binden
Entfällt der Schutzgrund und ist eine Rückkehr rechtlich und tatsächlich wieder zumutbar, soll die Rückkehr grundsätzlich wieder zum Normalfall werden. Ein höherer Lebensstandard in der Schweiz allein ist kein Asylgrund. Das berührt die humanitäre Aufnahme selbst nicht – sie bleibt eine Wertentscheidung, die diese Rechnung nicht ersetzt.
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3 · Zuwanderungsbedingte Folgekosten stärker verursachergerecht finanzieren
Wo private Gewinne und öffentliche Kosten auseinanderfallen, ist eine verursachergerechte Finanzierung zu prüfen. Der Ansatz einer zeitlich begrenzten Zuwanderungs- beziehungsweise Aufenthaltsabgabe nach Eichenberger/Stadelmann erscheint mir prüfenswert. Das ist eine politische Forderung und meine Position als Autor – kein Resultat des Rechenmodells. Höhe, Bemessung, Ausnahmen und die rechtliche Zulässigkeit müssten separat geklärt werden.
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4 · Bessere amtliche Verlaufsdaten
Einreisegrund, Aufenthaltsdauer, Erwerbsintegration, Einkommen, Steuerzahlungen, Leistungsbezug, Statuswechsel und Wegzug sollen kohortenbezogen ausgewertet werden. Genau diese Verlaufsdaten fehlen heute – deshalb sind die Jahr-5- und Jahr-10-Werte dieser Analyse Szenarien und keine Messungen. Mit solchen Daten liesse sich die Frage beantworten, statt sie zu modellieren.