Zuwanderung · Fiskalische Analyse

Rechnet sich Zuwanderung für die Schweiz?

Stand: 10. September 2026 · Version 2.9e · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 12 Min.

Die aktuelle Jahr-1-Modellrechnung für die sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt einen öffentlichen Arbeitswert von rund CHF –2,036 Mrd. – als Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo. Beiträge an Sozialversicherungen sind eine eigene Rechnungsebene und werden in diesen Saldo nicht eingerechnet. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger werden separat ausgewiesen und nicht zu diesem Total addiert.


Warum diese Rechnung?

Ich habe diese Untersuchung als Privatperson erstellt. Ausgangspunkt war die Beobachtung, dass die öffentliche Diskussion häufig das Wachstum des Gesamt-BIP und die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge hervorhebt, während öffentliche Folgekosten, spätere Ansprüche und Verteilungswirkungen nur teilweise zusammengeführt werden.

Die Debatte ist meist in zwei Lager geteilt: Die eine Seite verweist auf Fachkräfte, Beschäftigung, Steuereinnahmen und das Gesamt-BIP; die andere auf Wohnungsnot, Infrastruktur, Stau sowie Sozial- und Integrationskosten. Beide beschreiben reale Teilwirkungen, aber keine vollständige Rechnung. Die zentrale methodische Schwäche vieler Beiträge ist die Verwechslung von Brutto- mit Nettogrössen:

  • Das BIP ist keine Staatseinnahme.
  • Sozialversicherungsbeiträge sind keine freien Steuern.
  • Höhere Mieten sind für Eigentümer Ertrag, für Mieter Belastung.

Reiner Eichenberger (Universität Freiburg) und David Stadelmann (Universität Bayreuth) formulierten 2017 die Diagnose: «Bisher wurden die Kosten der Zuwanderung für die Schweiz kaum ernsthaft analysiert.» Eine schweizweite, nach Einreisegrund differenzierte Vollrechnung liegt bis heute nicht vor. Diese Analyse versucht, die Lücke transparent zu verkleinern. Die Leitfrage: Decken die öffentlichen Einnahmen aus der heutigen Zuwanderung die öffentlichen Kosten? Die Antwort für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025: nein – der Arbeitswert der sieben Hauptgruppen ist negativ. Getragen wird das Ergebnis von Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung; die Richtung ist belastbarer als die exakte Höhe.

Grösser – oder auch reicher?

Der wichtigste Grund, warum das Gesamt-BIP als Argument zu kurz greift: Zwischen 2002 und 2024 wuchs das gesamte reale BIP um rund 52 %, das reale BIP pro Kopf aber nur um rund 23 % – bei einem Bevölkerungswachstum von rund 24 %.

Gesamt-BIP (real)
+52 %
2002–2024
Bevölkerung
+24 %
2002–2024
BIP pro Kopf (real)
+23 %
2002–2024

Die Schweiz ist also nicht nur reicher, sondern vor allem grösser geworden. Ob die ansässige Bevölkerung wohlhabender wird, zeigen deshalb BIP pro Kopf, Produktivität und der öffentliche Fiskalsaldo – nicht das Gesamt-BIP. (Nominal 2024: BIP CHF 854 Mrd., Bevölkerung 9,05 Mio., BIP pro Kopf CHF 94’354. Langfristig entscheidet nicht die Zahl zusätzlicher Arbeitskräfte, sondern der Beitrag zur Produktivität.)

Die sieben Zuwanderungsgruppen

«Zuwanderung» ist keine homogene Grösse: Eine hochqualifizierte Fachkraft ist fiskalisch etwas ganz anderes als ein Schutzsuchender in der ersten Integrationsphase. Das Modell gliedert den Referenzjahrgang 2025 der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung nach primärem Einwanderungsgrund in sieben Hauptgruppen:

GruppeBeschreibungZufluss 2025
G1EU/EFTA – Erwerbstätigkeit84’218
G2Drittstaaten – Erwerbstätigkeit4’137
G3Familiennachzug42’170
G4Aus- und Weiterbildung17’579
G5Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit5’087
G6Übertritte aus dem Asylbereich8’119
G7Übrige Zugänge4’076
Total G1–G7165’386

G6 ist ein Statuswechsel, keine neue fiskalische Startkohorte: Wer aus dem Asylbereich in die ständige Wohnbevölkerung übertritt, war fiskalisch bereits erfasst. Ein zweiter Startsaldo würde dieselbe Person doppelt zählen.

Nicht zu diesem Total gehören Asylgesuche (25’781 Gesuche), Schutzstatus S (12’897 Personen) und Grenzgänger. Sie werden separat ausgewiesen, weil sie andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen verwenden.

Die Gruppen sind analytische Kategorien; innerhalb jeder Gruppe bestehen grosse Unterschiede. Ein hochqualifizierter G1-Zuwanderer mit hohem Lohn kann positiv sein, eine Person mit tiefer Erwerbsquote und hohem Leistungsbezug negativ.

Auf einen Blick: der öffentliche Saldo

Für den Referenzjahrgang 2025 liegt ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor. Als eine Zahl und ihre beiden Treiber:

G1–G7 · Jahr 1
–2,036 Mrd.
Arbeitswert
G3 · Jahr 1
–1,009 Mrd.
vor SV-Nettosaldo
G4 · Jahr 1
–535,0 Mio.
Band –644,0 bis –316,0 Mio.

Im Zeitpfad verbessert sich dieses Total auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Das sind Jahressalden des jeweiligen Jahres, keine kumulierten Werte – die Defizite der Vorjahre sind damit nicht ausgeglichen. Die Aufschlüsselung steht weiter unten unter «Die Grenzrechnung».

Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger gehören nicht zu diesem Total und werden separat ausgewiesen.

Der Arbeitswert setzt sich sehr ungleich aus den Gruppen zusammen (Referenzjahrgang 2025):

GruppePersonen 2025Jahr-1-WertBandQualität

Für G5 und G7 fehlen belastbare gruppenspezifische Mikrodaten. Ihre Werte beruhen deshalb stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen und weisen eine höhere Modellunsicherheit auf als G3 und G4. In früheren Modellständen trugen beide Gruppen CHF 0 – das war ein neutraler Platzhalter, keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.

Vor Sozialversicherungs-Nettosaldo sind alle sieben Gruppen im Jahr 1 negativ – auch die Erwerbsgruppen G1 und G2. Bei G1 und G2 stehen diesen negativen Fiskalsalden separate positive Sozialversicherungs-Proxies gegenüber: rund +379,0 Mio. bei G1 und rund +20,7 Mio. bei G2 pro Jahr. Diese Proxies gehören einer anderen Rechnungsebene an und werden hier nicht in den Fiskalsaldo eingerechnet – sie drehen den Gruppenwert nicht ins Positive. Die Last ist konzentriert: Sie stammt ganz überwiegend aus Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Gleichzeitig erzeugt Zuwanderung erhebliche private Wertschöpfung (BIP-Proxy rund 50 Mrd., Bruttolöhne rund 40 Mrd. CHF/Jahr) – aber das sind keine Unternehmensgewinne und keine freie Staatskasse: Nutzen und Kosten fallen bei unterschiedlichen Akteuren an.

Separat ausgewiesen: Asylgesuche, Schutzstatus S, Grenzgänger

Diese drei Ebenen sind fiskalisch bedeutend, gehören aber nicht in dieselbe Summe:

EbeneBezugsgrösse 2025WertEinordnung
A1 Asylgesuche 202525’781 Gesuche–1’711,2 Mio.Jahr-1-Arbeitswert V2.9e auf Basis der Gesuchszahl, Band –2’053,4 bis –1’369,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren
A2 Schutzstatus S 202512’897 Personen–404,0 Mio.Jahr-1-Arbeitswert V2.9e, Band –490,0 bis –322,0 Mio.; Qualität C/D; kein Vollkosten-/Nettosaldo; nicht zu G1–G7 addieren
Grenzgänger413’320 Bestand+1,281 Mrd.jährlicher Nettoertrag des Bestands, Band +1,095 Mrd. bis +1,459 Mrd.; kein Jahreszufluss; nicht zu G1–G7 addieren

«Annualisiert» bedeutet, dass Einnahmen und Kosten des Zugangsjahrgangs auf eine volle Jahresbetrachtung umgerechnet werden – unabhängig davon, wann im Jahr der Zugang erfolgte. Auf Basis der 25’781 Asylgesuche 2025 weist die separate Asylrechnung einen annualisierten Jahr-1-Arbeitswert von rund CHF –1’711,2 Mio. aus. Die 25’781 sind eine Gesuchszahl, keine direkt gemessene Zahl von Asylzuzügern; die fiskalische Rechnung stützt sich auf diese Bezugsgrösse. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger verwenden andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen. Ihre Werte dürfen deshalb nicht mit dem Jahr-1-Total G1–G7 addiert werden. Die Bezugsgrössen stammen aus den amtlichen Zugangsstatistiken 2025; die fiskalischen Werte sind Modellschätzungen mit Sensitivitätsband, kein Vollkosten- oder Nettosaldo und keine amtlichen Vollkostenangaben.

G6 ist eine Statusfortschreibung. Kosten und Einnahmen werden ab dem ursprünglichen Zugang in den Asyl-/Schutzbereich betrachtet; beim Übertritt beginnt kein zweiter fiskalischer Lebenszyklus. A1, A2 und G6 dürfen deshalb nie zu einer «Asylzuwanderung total» addiert werden – die 8’119 Übertritte in G6 sind Personen, die bereits über A1 oder A2 in die Rechnung eingetreten sind.

Asylvollkosten: die obere Sensitivität

Im Modell sind die direkten Asylkosten enthalten. Ein Teil der Folgekosten fällt jedoch bei Kantonen und Gemeinden an und wird dort nicht als Asylaufwand gebucht. Rechnet man diese Positionen hinzu, ergibt sich eine obere Sensitivität:

PositionBetrag
Direkt und bereits modellierte Asylkosten4,628 Mrd.
Gesundheit zusätzlich0,348 Mrd.
Bildung zusätzlich1,417 Mrd.
Vollzug / Justiz zusätzlich0,319 Mrd.
Kommunale Restkosten zusätzlich0,417 Mrd.
Vollkosten-Sensitivität7,129 Mrd.

Obere Sensitivität; keine amtliche Asylvollkostenrechnung. Die Zusatzpositionen sind Modellannahmen und dürfen nicht als belegte Mehrkosten gelesen werden. Sie gehören ebenfalls nicht zum Jahr-1-Total G1–G7.

→ Die Zusammensetzung kannst du weiter unten selbst durchrechnen.

Was heisst «rechnet sich»?

«Rechnet sich Zuwanderung?» ist keine moralische Frage. Schutzbedürftige können Kosten verursachen und trotzdem aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Rechnung ersetzt keine Wertentscheidung – sie verhindert aber, dass Wertentscheidungen mit unvollständigen Wachstumsbehauptungen begründet werden. Je nach Frage erhält man eine andere Antwort:

RechnungLeitfrageZentrale Kennzahl
GesamtwirtschaftWird mehr produziert?BIP / Wertschöpfung
WohlstandSteigt die Leistung pro Kopf?BIP pro Kopf, Produktivität
StaatÜbersteigen Einnahmen die Ausgaben?Fiskalsaldo
SozialversicherungDecken Beiträge die Ansprüche?Nettobarwert
PrivatwirtschaftWer erzielt Einkommen und Gewinne?Löhne, Gewinne, Rente
Externe WirkungenWelche Knappheitskosten entstehen?Wohnen, Stau, Infrastruktur

Diese Ebenen können unterschiedliche Vorzeichen haben. Ein dauerhaft negativer öffentlicher Saldo wird letztlich finanziert durch höhere/längere Steuern, höhere Gebühren, mehr Verschuldung, weniger Leistungen, verschobene Investitionen oder intensivere Nutzung bestehender Infrastruktur. Damit trägt die Bevölkerung die Belastung – nicht gleichmässig und nicht zwingend im gleichen Jahr.

Die Grenzrechnung: ein zusätzlicher Jahrgang

Die Grenzrechnung beantwortet die politisch relevanteste Frage: Welche jährliche Wirkung hat ein zusätzlicher Zuwanderungsjahrgang? Für die sieben Hauptgruppen liegt in Version 2.9e ein geschlossener Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo von rund –2,036 Mrd. CHF vor; die Aufschlüsselung nach Gruppen steht oben unter «Auf einen Blick».

Version 2.9e führt für alle sieben Gruppen einen Zeitpfad über Jahr 1, Jahr 5 und Jahr 10:

GruppeJahr 1Jahr 5Jahr 10
Jahressalden, keine kumulierten Werte.
Jahr 5 und Jahr 10 sind Jahressalden des jeweiligen Jahres und keine kumulierten Werte. Ein positiver Saldo in Jahr 10 bedeutet deshalb nicht, dass die Defizite der vorherigen Jahre ausgeglichen sind.

Zur Qualität: Die Jahr-1-Werte haben je nach Gruppe Modellqualität C bis D. Die Jahr-5- und Jahr-10-Werte sind – ausser beim eigenständig modellierten Pfad von G4 (Aus- und Weiterbildung) – überwiegend Qualität D und Szenariowerte. Es sind ausdrücklich keine gemessenen Längsschnittwerte. Ein eigenes Sensitivitätsband zum Jahr-5-Wert weist das Modell ausschliesslich bei G4 aus (–43,8 bis +62,1 Mio.); für die übrigen Gruppen sind die Pfadwerte einzelne Szenariowerte ohne eigenes Band.

Dass sich der Saldo einer Kohorte mit der Zeit verbessert, ist plausibel: Erwerbsquoten und Löhne steigen mit der Aufenthaltsdauer, frühe Integrations- und Bildungskosten laufen aus, ein Teil der Kohorte wandert wieder ab. Der Pfad zeigt diese Erholung: Das Total G1–G7 verbessert sich von –2,036 Mrd. im Jahr 1 auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Getragen wird die Erholung von den Erwerbsgruppen G1 und G2; G3 bleibt auch im Jahr 10 negativ, G5 und G7 werden mangels Verlaufsdaten konstant fortgeschrieben. Wann und ob ein kumulierter Break-even eintritt, kann das Modell nicht belegen – dazu wären Verlaufsdaten nötig, die amtlich nicht vorliegen.

Lebenszyklus: Kosten über ein ganzes Leben

Die Lebenszyklusrechnung verfolgt standardisierte Typfälle vom Einreisealter bis Alter 90 und rechnet alle künftigen Zahlungen auf einen heutigen Wert zurück (Barwert, in CHF).

Die folgenden Lebenszykluswerte stammen aus den methodischen Typfallrechnungen der Version 2.0. Sie bleiben in Version 2.9e als Sensitivitäts- und Methodenrechnung erhalten. Sie sind keine aktuellen Durchschnittswerte der Gruppen G1–G7 und dürfen nicht auf den Bestand hochgerechnet werden.

G1-Typfall EU/EFTA-Erwerb–107’587G2-Typfall Drittstaaten–126’801G3-Typfall Familiennachzug–412’525Asyl-/Schutz-Typfall–559’257Grenzgänger-Typfall+67’305
Gesamt-Nettobarwert je Typfall (CHF), Typfallrechnungen Version 2.0. Wichtig: standardisierte Beispielpersonen, keine Gruppendurchschnitte – nicht auf den gesamten Bestand hochrechnen.
TypfallSV-NettobarwertGesamt-NettobarwertBewertung
G1-Typfall EU/EFTA-Erwerbstätigkeit–6’872–107’587negativ
G2-Typfall Drittstaaten-Erwerbstätigkeit–22’887–126’801negativ
G3-Typfall Familiennachzug–41’477–412’525stark negativ
Asyl-/Schutz-Typfall–106’084–559’257sehr stark negativ
Grenzgänger-Typfall+14’858+67’305positiv

Typfälle sind keine Durchschnittswerte ganzer Gruppen, sondern standardisierte Beispielpersonen – sie dürfen nicht auf den gesamten Bestand hochgerechnet werden. Der Familiennachzugs- und der Asyl-/Schutz-Typfall sind besonders negativ, weil tiefere bzw. verzögerte Erwerbseinkommen mit hohen Kinder-, Integrations-, Gesundheits- und Sozialkosten zusammentreffen. Der Grenzgänger-Typfall bleibt positiv, weil Wohn- und Schulkosten ausserhalb der Schweiz anfallen. Die Typfallbezeichnungen sind keine Gruppencodes des aktuellen Modells: Der heutige Code G4 steht für Aus- und Weiterbildung, G5 für Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.

Sozialversicherungen: Beiträge sind keine freien Einnahmen

Sozialversicherungsbeiträge verändern die optische Bilanz stark – gerade deshalb müssen Staatssaldo und Versicherungsrechnung getrennt werden. Das Modell weist im realistischen Szenario rund 5,1 Mrd. CHF Bruttobeiträge aus. Diese Zahl ist real, aber keine freie Staatseinnahme: Erwerbstätige und Arbeitgeber erwerben damit gesetzliche Leistungsansprüche (AHV, IV, ALV, Familien- und Ergänzungsleistungen). Zuwanderung kann die Sozialwerke kurzfristig stützen, löst die Alterung aber nicht dauerhaft – auch Zugewanderte werden pensioniert und verursachen im Alter Gesundheits- und Pflegekosten.

Ein wichtiges Gegenargument: Aktuelle Daten der ersten Säule zeigen ein günstigeres Bild für EU/EFTA-Angehörige – 2023 rund 27,7 % Anteil an den beitragspflichtigen Einkommen, aber nur rund 15,3 % an den AHV/IV-Leistungen. Dieser Querschnitt (geprägt von der jungen Altersstruktur) beantwortet aber eine andere Frage als die Lebenszyklusrechnung mit Diskontierung. Die negativen Typfälle dürfen deshalb nicht als Behauptung gelesen werden, EU/EFTA-Zugewanderte belasteten die AHV bereits heute netto.

Wer profitiert – und wer zahlt?

Die politische Frage lautet nicht, ob es Nutzen oder Kosten gibt, sondern wo sie anfallen:

AkteurMöglicher NutzenMögliche Belastung
UnternehmenArbeitskräfte, Flexibilität, WertschöpfungLöhne, Abgaben
BundSteuern, MWST, kurzfristige BeiträgeAsyl, Vollzug, Infrastruktur
Kantone / GemeindenSteuern und FachkräfteSchule, Gesundheit, Sozialhilfe, Integration
Mieter / Pendler–Mietdruck, Reisezeit, Infrastrukturknappheit
Sozialwerke5,1 Mrd. BruttobeiträgeSpätere Leistungsansprüche
ZugewanderteLohn, Sicherheit, ChancenSteuern, Integration, Umzug

Private Bruttoströme (BIP-Proxy ca. 50 Mrd., Bruttolöhne ca. 40 Mrd., Mietvolumen ca. 1,3 Mrd.) zeigen: Nutzen kann konzentriert anfallen, während der öffentliche Saldo breit oder regional getragen wird. Entscheidend ist nicht nur, wie gross der Kuchen wird, sondern welcher Teil als Nettogewinn verbleibt, wem er zufällt und ob die öffentlichen Vollkosten gedeckt sind.

Grenzgänger: Sonderfall mit eigenen Regeln

Grenzgänger (Bestand 413’320, davon 58 % aus Frankreich) sind fiskalisch und infrastrukturell ein Sonderfall: Sie wohnen im Ausland und verursachen deshalb in der Schweiz grundsätzlich keine Wohn-, Schulraum- oder Sozialhilfekosten, nutzen aber Verkehrsachsen und beeinflussen lokale Arbeitsmärkte. Sie zahlen Quellensteuern und Sozialbeiträge; später können AHV-Renten ins Ausland exportiert werden. Kalibriert an Genfer und Tessiner Amtsdaten ergibt sich ein modellierter Nettoertrag des Bestands von rund CHF +1,281 Mrd. pro Jahr (Band +1,095 Mrd. bis +1,459 Mrd.); der Lebenszyklus-Typfall bleibt mit +67’305 CHF positiv. Dies ist eine Bestandsrechnung über alle 413’320 Grenzgänger, kein Jahreszufluss eines Jahrgangs. Bestandsrechnung und Typfall sind unterschiedliche Rechenebenen und dürfen nicht verrechnet werden. Grenzgänger gehören nicht zum Total G1–G7. Eine verursachergerechte Abgabe müsste zwischen Wohnsitznehmenden und Grenzgängern unterscheiden – genau dies schlagen Eichenberger/Stadelmann mit einem reduzierten Grenzgängersatz vor.

Zuwanderungsabgabe: den Verursachern anlasten?

Wenn private Gewinner und öffentliche Kostenträger auseinanderfallen, ist die Frage der Finanzierung sachlich legitim. Der bekannteste Vorschlag stammt von Reiner Eichenberger und David Stadelmann (2017): eine Zuwandererabgabe, die «Überfüllungskosten» spiegelt und einen Teil der Gewinne zugunsten der Belasteten umverteilt – also externe Kosten internalisiert und die ansässige Bevölkerung kompensiert.

ElementVorschlag Eichenberger/Stadelmann (2017)
Adressatenalle Neuzuwanderer – nicht Flüchtlinge
Dauerbefristet auf drei bis fünf Jahre
Erhebungpro Aufenthaltstag über die Quellen-/Einkommenssteuer
Kinderstark reduzierter Satz
Grenzgängerreduzierter Satz (keine Wohn-/Schulkosten in der Schweiz)
Grössenordnungrund CHF 15’000–25’000 total bzw. CHF 4’000–5’000 pro Jahr

Die Autoren betonen selbst, dass keine genauen Daten zur angemessenen Höhe vorliegen – die Zahlen sind ein Überschlagsvorschlag, kein Ergebnis dieses Modells. Wer die Abgabe wirtschaftlich trägt, hängt zudem von der Überwälzung ab (tiefere Nettolöhne, höhere Arbeitskosten, höhere Preise oder geringere Gewinne).

Es gibt verwandte Ansätze mit anderem Zahler: Die SP Schweiz schlug 2014 eine zweckgebundene Arbeitgeberabgabe vor (Rechenbeispiel CHF 5’000 × 60’000 Personen = 300 Mio./Jahr in einen Integrationsfonds); die Motion Carobbio (13.3446) einen Bildungsfonds in Regionen mit erhöhtem Lohndumping-Risiko.

Dieses Dossier empfiehlt keine bestimmte Abgabe. Es zeigt nur: Eine Zuwanderungsabgabe wäre ein mögliches Instrument, um externe Kosten zu internalisieren oder die ansässige Bevölkerung zu kompensieren – Alternativen sind Arbeitgeber- oder Infrastrukturbeiträge, Auktionen, Kontingente oder allgemeine Steuern. Höhe, Bemessungsgrundlage, Ausnahmen, Verhaltensreaktionen und die rechtliche Zulässigkeit (u. a. Freizügigkeitsabkommen, Gleichbehandlung) müssten separat modelliert und juristisch begutachtet werden.

Was das Modell nicht sagen kann

Jedes Modell hat Grenzen:

  • Mehrere zentrale Grössen haben Modellqualität C oder D (Annahmen/Proxies): gruppenspezifische Leistungsprofile, Asylvollkosten, Grenzkosten, Verbleibquoten.
  • Private Nettogewinne (Unternehmensgewinne, Konsumentenrente, Bodenwerte) lassen sich mit den vorhandenen Daten nicht belastbar quantifizieren.
  • Kulturelle, humanitäre und sicherheitspolitische Wirkungen werden nicht monetarisiert.

Szenarien zeigen die Bandbreite

Für den Jahr-1-Arbeitswert der sieben Hauptgruppen G1–G7 weist das Modell einen zentralen Wert von rund CHF –2,036 Mrd. und ein Sensitivitätsband von rund CHF –2,294 Mrd. bis –1,659 Mrd. aus (Modellqualität C/D). Das Band bildet die Unsicherheit der zugrunde liegenden Modellannahmen und Proxies ab und ist kein statistisches Konfidenzintervall; es ist nicht beobachtet, sondern gerechnet.

Darunter die Bänder der einzelnen Positionen – die Jahr-1-Bänder aller sieben Gruppen. Ein eigenes Sensitivitätsband zu einem späteren Zeitpunkt weist das Modell ausschliesslich bei G4 aus:

PositionArbeitswertBand
G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 5–14,5 Mio.–43,8 bis +62,1 Mio.
G4 Aus- und Weiterbildung · Jahr 10+30,7 Mio.–

G5 und G7 beruhen mangels belastbarer gruppenspezifischer Mikrodaten stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen als die übrigen Gruppen; ihre Qualitätsstufe ist entsprechend D. Der Wert CHF 0 aus früheren Modellständen war lediglich eine neutrale Platzhalterannahme und keine Aussage über tatsächliche Kostenneutralität.

Die Bandbreite zeigt: Zusammensetzung und Integration sind entscheidender als die blosse Zahl der Zugewanderten. Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe; bei G5 und G7 ist die Modellunsicherheit deutlich höher.

Fazit der Modellrechnung

Die Jahr-1-Gesamtrechnung der sieben Hauptgruppen G1–G7 ergibt rund CHF –2,036 Mrd. Getragen wird dieser Saldo von Familiennachzug (G3) und Aus- und Weiterbildung (G4). Vor Sozialversicherungs-Nettosaldo sind alle sieben Gruppen im ersten Jahr negativ – auch die Erwerbsgruppen G1 und G2. Bei G1 und G2 stehen den negativen Fiskalsalden separate positive Sozialversicherungs-Proxies gegenüber (+379,0 Mio. und +20,7 Mio.); das ist eine andere Rechnungsebene und wird hier nicht eingerechnet. G6 wird als Statusfortschreibung mit –115,8 Mio. berücksichtigt. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger sind separate Ebenen und nicht Teil dieses Totals.

Im Zeitpfad verbessert sich das Total auf rund –473,0 Mio. im Jahr 5 und rund +407,0 Mio. im Jahr 10. Das sind Jahressalden des jeweiligen Jahres und keine kumulierten Werte: Der positive Wert im Jahr 10 besagt nicht, dass die Defizite der Vorjahre ausgeglichen wären.

Was die Rechnung methodisch festhält:

  • Die Richtung bei G3 und G4 ist belastbarer als die exakte Gesamthöhe; bei G5 und G7 ist die Modellunsicherheit deutlich höher.
  • Familiennachzug und Aus-/Weiterbildung sind mit realistischen Vollkosten und langfristigen Integrationspfaden zu beurteilen; der Asylbereich ist separat zu führen.
  • Sozialversicherungsbeiträge dürfen nur zusammen mit den späteren Ansprüchen dargestellt werden – nie als freie Staatseinnahme.
  • Knappheitskosten bei Wohnen, Verkehr und Infrastruktur sind im Saldo nicht monetarisiert; sie fallen zusätzlich an.
  • Private Wertschöpfung, Sozialversicherungen und Fiskalsaldo sind getrennte Rechnungsebenen und dürfen nicht in denselben Saldo gerechnet werden.
Schlussurteil:
Mehr Menschen vergrössern die Statistik. Für die Schweiz zählt aber, ob auch Produktivität, Wohlstand pro Kopf, öffentliche Finanzen und Lebensqualität wachsen. Für das erste Jahr des Referenzjahrgangs 2025 ist diese Bedingung nach der vorliegenden Rechnung nicht erfüllt.

Politische Folgerungen

Persönliche Bewertung – kein Resultat des Rechenmodells

Die Modellrechnung zeigt die fiskalischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen der Zuwanderung. Aus diesen Ergebnissen ergeben sich für mich politische Schlussfolgerungen. Sie sind meine persönliche Bewertung der Resultate und keine mathematisch zwingenden Aussagen des Modells. Meine politischen Forderungen sind nachfolgend zusammengefasst.

  1. 1 · Arbeitsmigration stärker auf tatsächlich fehlende Fachkräfte ausrichten

    «Fachkraft» ist im Wortsinn zu verwenden: eine konkrete Qualifikation für einen nachgewiesenen Engpass, die in der Schweiz nicht ausreichend verfügbar ist. Der Begriff darf nicht als Synonym für jeden Arbeitnehmer dienen. Wo er das tut, wird eine Mengenfrage als Qualifikationsfrage ausgegeben.

  2. 2 · Asyl und vorübergehenden Schutz konsequent an den Schutzgrund binden

    Entfällt der Schutzgrund und ist eine Rückkehr rechtlich und tatsächlich wieder zumutbar, soll die Rückkehr grundsätzlich wieder zum Normalfall werden. Ein höherer Lebensstandard in der Schweiz allein ist kein Asylgrund. Das berührt die humanitäre Aufnahme selbst nicht – sie bleibt eine Wertentscheidung, die diese Rechnung nicht ersetzt.

  3. 3 · Zuwanderungsbedingte Folgekosten stärker verursachergerecht finanzieren

    Wo private Gewinne und öffentliche Kosten auseinanderfallen, ist eine verursachergerechte Finanzierung zu prüfen. Der Ansatz einer zeitlich begrenzten Zuwanderungs- beziehungsweise Aufenthaltsabgabe nach Eichenberger/Stadelmann erscheint mir prüfenswert. Das ist eine politische Forderung und meine Position als Autor – kein Resultat des Rechenmodells. Höhe, Bemessung, Ausnahmen und die rechtliche Zulässigkeit müssten separat geklärt werden.

  4. 4 · Bessere amtliche Verlaufsdaten

    Einreisegrund, Aufenthaltsdauer, Erwerbsintegration, Einkommen, Steuerzahlungen, Leistungsbezug, Statuswechsel und Wegzug sollen kohortenbezogen ausgewertet werden. Genau diese Verlaufsdaten fehlen heute – deshalb sind die Jahr-5- und Jahr-10-Werte dieser Analyse Szenarien und keine Messungen. Mit solchen Daten liesse sich die Frage beantworten, statt sie zu modellieren.

Interaktiv · Modellrechnung

Selber rechnen: Zusammensetzung schlägt Menge

Der Referenzjahrgang 2025 umfasst 165’386 Personen und wird nach sieben disjunkten Einwanderungsgründen gegliedert. Asylgesuche und Schutzstatus S werden separat dargestellt, weil sie statistisch und fiskalisch einer anderen Rechnungsebene folgen. Stell die Zahl der Personen ein – der Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo aktualisiert sich live. G5 und G7 tragen mangels gruppenspezifischer Mikrodaten Werte mit höherer Modellunsicherheit; G6 wird als Statusfortschreibung mit einem eigenen Jahr-1-Wert berücksichtigt.

Bereich A · Referenzjahrgang 2025
– Pers. · –
– Pers. · –
– Pers. · –
– Pers. · –
– Pers. · –
– Pers. · –
– Pers. · –
Referenzjahrgang 2025
Summe G1–G7
–
Personen
Jahr-1-Arbeitswert
Summe G1–G7
–

Bereich A bildet ausschliesslich den Jahr-1-Arbeitswert der sieben disjunkten Hauptgruppen G1–G7 ab. Übertritte aus dem Asylbereich innerhalb von G6 werden nicht als zweite Einreise gezählt. Grenzgänger verwenden eine andere Bezugsbasis und sind nicht enthalten. Die Werte sind Modellgrössen, nicht punktgenaue Tatsachenwerte.

Bereich B · separate Rechnung

Asyl und Schutzstatus S – separate Rechnung

Nicht Bestandteil des G1–G7-Totals. Asylgesuche und Schutzstatus S folgen einer anderen Rechnungsebene und werden weder zum Personentotal noch zum Saldo des Referenzjahrgangs addiert. Sie sind auch nicht mit den Übertritten in G6 zusammenzuzählen: G6 ist eine Statusfortschreibung derselben Personen.

Sensitivität:
– Gesuche · –
– Pers. · –

A1 zählt Asylgesuche, nicht gemessene Zuzüger; A2 zählt Personen mit Schutzstatus S. Die Bezugsgrössen stammen aus den amtlichen Zugangsstatistiken 2025. Die fiskalischen Werte sind Modellschätzungen mit Sensitivitätsband kein Vollkosten- oder Nettosaldo und keine amtlichen Vollkostenangaben (Qualität C/D). Die Skalierung nach Personenzahl ist linear – eine Modellannahme, kein beobachteter Zusammenhang. Berechnet wird ausschliesslich Jahr 1; für Jahr 5 und Jahr 10 sind keine freigegebenen Werte hinterlegt.

Bereich C · Ergebnis

Drei getrennte Rechnungen

Modellierter Saldo Referenzjahrgang G1–G7
– Personen –
Separate Asylrechnung (A1)
– Gesuche ca. – Jahr 1
Separate Status-S-Rechnung (A2)
– Personen ca. – Jahr 1

Asyl und Status S sind nicht Bestandteil des G1–G7-Personentotals und werden nicht mit diesem addiert.

Methodik & Qualität

Grundlage ist die Prüffassung V2.9e (August 2026). Der zentrale Wert ist durchgehend der Jahr-1-Arbeitswert vor SV-Nettosaldo. Das Modell gliedert den Referenzjahrgang 2025 der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung – 165’386 Personen – in sieben disjunkte Hauptgruppen nach primärem Einwanderungsgrund. Asylgesuche, Schutzstatus S und Grenzgänger werden separat geführt, weil sie andere Personen-, Bestands- oder Zeitbasen verwenden; unterschiedliche Basen werden nie addiert.

Für G5 und G7 fehlen belastbare gruppenspezifische Mikrodaten. Ihre Werte beruhen stärker auf Modellannahmen und Sensitivitätsrechnungen als die übrigen Gruppen und sind entsprechend unsicherer (Qualität D); das Band von G5 reicht von –29,0 bis +3,1 Mio. und schliesst damit am oberen Rand auch einen knapp positiven Wert ein. Der frühere Ansatz von CHF 0 war ein neutraler Platzhalter, keine Aussage über tatsächliche Nullwirkung.

G6 ist eine Statusfortschreibung, aber nicht null. Die Gruppe wird mit einem Jahr-1-Arbeitswert von –115,8 Mio. berücksichtigt. Frühere Asyl- oder Schutzkosten werden beim Statuswechsel nicht erneut als Startkosten angesetzt; A1, A2 und G6 dürfen deshalb nicht zu einer gemeinsamen Asyl-Startkohorte addiert werden. Die Lebenszyklus-Typfälle stammen aus Version 2.0 und dienen der Methoden- und Sensitivitätssicht, nicht der aktuellen Gruppenrechnung.

Jede Einnahme, Ausgabe und jeder private Transfer wird genau einer Rechnung zugeordnet (Doppelzählungsschutz): Sozialbeiträge werden nicht zusätzlich als freie Steuern gezählt, Gesundheitskosten im Asylbereich nicht doppelt verbucht, Stau- und Zeitverluste als externe Kosten getrennt gehalten. Jede Grösse trägt eine Qualitätsstufe:

StufeBedeutungBeispiele
AAmtliche PrimärquelleBFS-Bevölkerung, Grenzgänger, ASTRA
BAmtlich gestützt/abgeleitetSECO-Berichte, berechnete Kennzahlen
CTransparente ModellannahmeLohnfaktoren, Steuerproxies
DHohe Unsicherheit / DatenlückeMietdruckproxy, kantonale Vollkosten

Dokumente & Anfrage

Lesbare Publikationsfassung Rechnet sich Zuwanderung? – Zusammenfassung (PDF) Die kompakte Fassung dieses Dossiers mit allen Kernzahlen, Tabellen und Anhängen zum Download. PDF · 9 Seiten · 0,8 MB · Stand 20. September 2026 · Version 2.9e
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Auf begründete Anfrage Vollständiger Schlussbericht & Excel-Rechenmodell

Die technische Vollfassung und das aktuelle Excel-Rechenmodell zur Version 2.9e gebe ich auf Anfrage mit kurzer Begründung des Verwendungszwecks weiter.

Quellen (Auswahl)

Die Analyse stützt sich auf amtliche Primärquellen und daraus abgeleitete Kennzahlen; die vollständige Quellenliste mit URLs findet sich im Schlussbericht Version 2.9e. Die wichtigsten Anker:

  • SEM: Jahresstatistik Zuwanderung 2025, Asylstatistik 2025
  • BFS: STATPOP, Grenzgängerstatistik, Bildungsausgaben, Leerwohnungszählung
  • SECO: Observatoriumsberichte zum Freizügigkeitsabkommen (21. und 22.)
  • BSV: Schweizerische Sozialversicherungsstatistik 2025
  • ASTRA / ARE: Verkehrsentwicklung, Kosten der Infrastruktur-Überlastung
  • Eichenberger/Stadelmann (2017): Freier Personenverkehr mit Zuwandererabgaben; Beerli et al. (2021, AER)
  • ESTV / Kanton Genf (Budget 2025) / Kanton Tessin (Rechnung 2025) – Kalibrierung Grenzgänger

Zentrale Begriffe

Grenzrechnung: jährliche Rechnung des zusätzlichen Effekts eines weiteren Zuwanderungsjahrgangs. Für den Referenzjahrgang 2025 liegen Jahr-1-, Jahr-5- und Jahr-10-Werte vor. Jahr 5 und Jahr 10 sind Jahressalden des jeweiligen Jahres, keine kumulierten Werte, und ausser beim eigenständig modellierten Pfad von G4 Szenariowerte der Qualität D.

Lebenszyklusrechnung: abgezinste Einnahmen und Kosten eines standardisierten Typfalls vom Einreisealter bis zum Modellende.

Nettobarwert: Summe künftiger Zahlungen, mit einem Diskontsatz auf den heutigen Wert zurückgerechnet.

Doppelzählungsschutz: Regel, wonach jeder wirtschaftliche Effekt nur einmal und in der passenden Rechnung erfasst wird.

Proxy: begründete Ersatzgrösse, wenn eine direkte Messung fehlt – als Annahme gekennzeichnet.

Arbeitswert: der im Modell geführte Rechenwert einer Position; er trägt die jeweils angegebene Qualitätsstufe und ist kein gemessener Ist-Wert.

Korrekturen

Sachliche Fehler, ungenaue Angaben oder veraltete Quellen können über das Korrekturformular gemeldet werden. Geprüfte Hinweise werden an dieser Stelle dokumentiert.

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Glossar

Zentrale Begriffe rund um Zuwanderung, Fiskalsaldo und Barwert. Zentrale Begriffe und deren Einordnung →

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