UBS · Analyse 3

Wer entscheidet, wie viel Sicherheit genug ist?

Stand: 25. September 2026 · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 5 Min.

50, 90 oder 100 Prozent? Das Risiko ist dasselbe – die Antworten von Bundesrat, Kommission und Ständerat unterscheiden sich erheblich.


Damit wird eine zweite Ebene staatlicher Verantwortung sichtbar:

Wer entscheidet über die angemessene Sicherheitsmarge – und auf welcher Informationsgrundlage?

Beim UBS-Geschäft mussten Parlamentarier zwischen unterschiedlichen Einschätzungen von Behörden, Bank, Wirtschaftsverbänden und Fachpersonen entscheiden.

Der Entscheid war keine rein technische Rechnung

Der Bundesrat verlangte 100 Prozent CET1.

Die Mehrheit der WAK-S entwickelte ein Modell mit mindestens 50 Prozent CET1 und zusätzlichem AT1.

Eine Minderheit verlangte 90 Prozent.

Im Ständerat setzte sich schliesslich die 90-Prozent-Lösung durch.

Die Sicherheitsmarge entstand damit aus einer Verbindung von:

  • Risikomodellen
  • Kostenannahmen
  • regulatorischen Überlegungen
  • Standortfragen
  • Expertenmeinungen
  • politischer Abwägung

Gerade deshalb ist die Qualität der Entscheidungsgrundlagen entscheidend.

Wer bereitet einen solchen Entscheid vor?

Zuständig war die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) mit 13 Mitgliedern.

Ihr Aufgabenbereich umfasst jedoch weit mehr als Bankenregulierung:

  • Wirtschaftsordnung
  • Konjunktur- und Währungspolitik
  • Landwirtschaft
  • Finanzmarkt, Banken und Versicherungen
  • Steuern
  • Wettbewerb
  • Beschaffungswesen
  • Standortförderung
  • Arbeitsmarkt.

Damit ist die WAK-S kein spezialisiertes Fachgremium ausschliesslich für Bankenregulierung.

Das ist bei einem Milizparlament systembedingt.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob jedes Kommissionsmitglied selbst Bankregulierungsfachperson ist.

Sie lautet:

Verfügt das Parlament über genügend Fachwissen und unabhängige Gegenexpertise, um widersprüchliche Spezialistenmeinungen beurteilen zu können?

Die Kommission hörte unterschiedliche Seiten an

Die WAK-S führte am 4. Mai 2026 eine breite Anhörung durch.

Vertreten waren unter anderem:

  • Kantone
  • Schweizerische Nationalbank
  • FINMA
  • UBS
  • Schweizerische Bankiervereinigung
  • Economiesuisse
  • Swissmem

Hinzu kamen die Experteneinschätzungen von Prof. Corinne Zellweger-Gutknecht und Prof. Yvan Lengwiler.

Das Ergebnis war gerade keine einheitliche Expertenmeinung.

Die Kommission hielt selbst fest, dass ein stabiler und wettbewerbsfähiger Finanzplatz zwar gemeinsames Ziel sei, die Einschätzungen über die konkrete Ausgestaltung der Eigenmittelregeln aber auseinandergingen.

Damit musste das Parlament nicht einfach Fachwissen übernehmen.

Es musste widersprüchliches Fachwissen bewerten.

Wer liefert die Entscheidungsgrundlagen?

Ein grosser Teil des technischen Wissens liegt bei:

  • EFD und Bundesverwaltung
  • SNB
  • FINMA
  • betroffener Bank
  • Verbänden
  • externen Fachpersonen

Das Parlament verfügt zusätzlich über eigene Instrumente.

Die Parlamentsdienste sind von Bundesrat und Bundesverwaltung unabhängig und beraten Rats- und Kommissionsmitglieder in Sach- und Verfahrensfragen.

Kommissionen können zudem:

  • Berichte des Bundesrates verlangen
  • Unterlagen einsehen
  • Bundesbedienstete befragen
  • externe Sachverständige beiziehen
  • Kantone und interessierte Kreise anhören.

Formal bestehen damit erhebliche Kontrollmöglichkeiten.

Das strukturelle Problem bleibt

Die Verwaltung verfügt über:

  • Fachämter
  • Spezialisten
  • Daten
  • Modelle
  • institutionelles Wissen
  • Zeit und personelle Ressourcen.

Das Parlament kontrolliert diese Verwaltung – ist bei komplexen Fachfragen aber teilweise zugleich auf deren Informationen angewiesen.

Das bedeutet nicht, dass Verwaltungsinformationen falsch oder politisch gesteuert wären.

Es bedeutet:

Je technischer ein Entscheid wird, desto wichtiger wird unabhängige Gegenexpertise.

Gerade dann muss das Parlament unterscheiden können zwischen:

  • Fakten
  • Annahmen
  • Modellrechnungen
  • Interessenpositionen
  • und tatsächlich gesicherten Erkenntnissen.

Was die Öffentlichkeit nicht sieht

Die Beratungen der parlamentarischen Kommissionen sind vertraulich.

Öffentlich werden die wesentlichen Ergebnisse, Abstimmungsverhältnisse und zentralen Argumente kommuniziert. Nicht öffentlich ist dagegen, wie einzelne Mitglieder innerhalb der Kommission Stellung genommen oder abgestimmt haben. Auch Kommissionsprotokolle und Sitzungsunterlagen unterliegen grundsätzlich der Vertraulichkeit.

Damit kann die Öffentlichkeit nur eingeschränkt beurteilen:

  • welche Fragen einzelne Mitglieder gestellt haben
  • welche Annahmen sie hinterfragt haben
  • auf welche Expertise sie sich gestützt haben
  • wie intensiv Alternativen geprüft wurden.

Das erschwert die nachträgliche Beurteilung der Qualität des Prüfprozesses.

Das Parlament entschied trotzdem eigenständig

Der UBS-Fall zeigt gleichzeitig, dass parlamentarische Beratung nicht einfach bedeutet, den Vorschlag der Verwaltung zu übernehmen.

Der Bundesrat wollte 100 Prozent.

Die WAK-S entwickelte ein eigenes 50/50-Modell.

Der Ständerat verwarf dieses wiederum und entschied sich für 90 Prozent.

Das Parlament hat damit tatsächlich zwischen verschiedenen Modellen entschieden.

Die offene Frage lautet deshalb:

Wie belastbar war die Informationsgrundlage, auf der es diese Abwägung vorgenommen hat?

Ein Prüfrahmen für staatliche Milliardenentscheide

Der UBS-Fall zeigt einen strukturierten Umgang mit einem grossen finanziellen Risiko:

  • Risiko identifizieren
  • möglichen Schaden untersuchen
  • verschiedene Sicherheitsmargen prüfen
  • Kosten der Vorsorge bestimmen
  • Gegenpositionen anhören
  • Finanzierung klären
  • Verantwortung zuordnen

Dieser Ablauf bietet einen sinnvollen Prüfrahmen auch für staatliche Grossentscheide.

Bankregulierung, Rüstungsbeschaffungen, Sozialversicherungen, internationale Verträge oder Pandemiemassnahmen sind wirtschaftlich unterschiedliche Sachverhalte.

Vergleichbar ist jedoch die Frage:

Wie gehen Bundesrat, Verwaltung und Parlament vor einem Milliardenentscheid mit Unsicherheit und finanziellen Risiken um?

PrüfpunktFrage
RisikoWas kann schiefgehen?
QuantifizierungWie gross kann der finanzielle Schaden werden?
SicherheitsmargeWelche Vorsorge besteht vor dem Entscheid?
AlternativenWelche Varianten wurden geprüft?
KostenSind Endkosten und Finanzierung bekannt?
UnsicherheitWelche Annahmen können sich später als falsch erweisen?
GegenexpertiseWer prüft Bundesrat und Verwaltung unabhängig?
EntscheiderAuf welcher fachlichen Grundlage wird entschieden?
VerantwortungWer trägt die finanziellen Folgen, wenn das Risiko eintritt?

Der entscheidende Unterschied

Beim UBS-Fall trägt die betroffene Institution die unmittelbaren Kosten der staatlich verlangten Vorsorge.

Bei staatlichen Grossentscheiden funktioniert Verantwortung anders.

Wenn Kosten höher ausfallen, Finanzierungen nicht ausreichen oder Annahmen falsch sind, treffen die Folgen typischerweise:

  • den Bundeshaushalt
  • Kantone und Gemeinden
  • Steuerzahler
  • Beitragszahler
  • Unternehmen
  • oder spätere Budgets.

Die politischen Entscheidungsträger tragen diese finanziellen Folgen nicht persönlich.

Gerade deshalb ist die Qualität von Risikoanalyse, Information und Kontrolle vor dem Entscheid besonders relevant.

Die entscheidende Frage

Beim UBS-Fall verlangt der Staat Vorsorge, bevor ein möglicher Schaden eintritt.

Die Sicherheitsmarge wird beziffert.

Kosten und Alternativen werden diskutiert.

Behörden, Betroffene und externe Fachpersonen vertreten unterschiedliche Positionen.

Daraus ergibt sich die zentrale Frage des Themenbereichs «Wer trägt am Ende das Risiko?»:

Wie konsequent gelten diese Anforderungen, wenn Bundesrat, Verwaltung und Parlament selbst Milliarden ausgeben, langfristige Verpflichtungen eingehen oder finanzielle Risiken übernehmen?

Jedes weitere Dossier wird deshalb anhand desselben Prüfrasters untersucht.

Quellen

  • Parlament
    WAK-S: Anhörung vom 4. Mai 2026.
  • Parlament
    WAK-S: Kompromiss vom 1. September 2026. (Schweizer Parlament)
  • Parlament
    Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben.
  • Parlament
    Mitglieder der WAK-S.
  • Parlament
    Parlamentsdienste.
  • Parlament
    Informationsrechte der Ratsmitglieder und Kommissionen.
  • Parlament
    Kommissionen: Instrumente und Vertraulichkeit.
  • Parlament
    Öffentlichkeit und Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen.
  • EFD
    Too-Big-To-Fail-Regulierung. (EFD)