13. AHV-Rente · Analyse 1

Vor der Abstimmung: Kosten bekannt, Finanzierung offen?

Stand: 3. Oktober 2026 · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 5 Min.

Am Abstimmungstag war die Leistung festgelegt. Die Finanzierung war es nicht.


Die Initiative verlangte eine 13. Altersrente für alle Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente. Sie enthielt keine Bestimmung dazu, wie die zusätzlichen Ausgaben finanziert werden sollten. Die Abstimmungserläuterungen hielten ausdrücklich fest, dass das Parlament über die nötigen Mehreinnahmen entscheiden müsse.

Was die Stimmberechtigten über die Kosten wussten

Die amtlichen Erläuterungen nannten rund 4,1 Milliarden Franken zusätzliche Kosten im ersten Jahr. Fünf Jahre nach der Einführung sollten es voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken pro Jahr sein. Der Bund hätte nach damaliger Berechnung im ersten Jahr rund 800 Millionen Franken übernommen, weil sein gesetzlicher Beitrag an die AHV an die Gesamtausgaben gekoppelt ist.

Die Kostenprognose beruhte auf der damaligen Modellrechnung des BSV. Sie war eine Prognose, keine bereits angefallene Ausgabe. Die Belastung sollte mit der Zahl der Rentenbeziehenden und der regelmässigen Anpassung der Renten steigen. Die laufenden AHV-Ausgaben wurden im Abstimmungsbüchlein auf rund 50 Milliarden Franken pro Jahr beziffert.

Finanzierungsmöglichkeiten waren bekannt – eine Lösung war nicht beschlossen

Die Abstimmungsunterlagen zeigten beispielhaft zwei Finanzierungswege:

  • Eine Finanzierung über Lohnbeiträge hätte nach damaliger Berechnung eine Erhöhung des Beitragssatzes von 8,7 auf 9,4 Prozent erfordert. Die Mehrbelastung wäre je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern getragen worden.
  • Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer hätte den Normalsatz von 8,1 auf 9,1 Prozent erhöht.
  • Auch eine Kombination oder andere Massnahmen wurden als mögliche Wege genannt.

Diese Zahlen waren Beispiele für eine Finanzierung, keine beschlossenen Beitragssätze oder Steuersätze. Die Entscheidung lag beim Parlament.

Der Fonds sollte die Lücke zunächst auffangen

Die damalige BSV-Prognose zeigte, dass die AHV ohne Gegenmassnahmen bereits ab 2026 ein negatives Umlageergebnis erwarten musste. Der Fonds sollte 2027 unter 100 Prozent einer Jahresausgabe fallen und 2033 nur noch 45 Prozent decken. Die Abstimmungsvorlage stellte damit sowohl die laufenden Kosten als auch den erwarteten Rückgang des finanziellen Puffers dar.

Der Ausgleichsfonds war eine bestehende Schwankungsreserve. Seine Verwendung überbrückt eine Differenz zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben, ersetzt aber keine dauerhafte Finanzierung. Die Abstimmungsunterlagen stellten keine neue, speziell für die 13. Rente geschaffene Reserve in Aussicht.

Was später über die Prognose bekannt wurde

Im August 2024 teilte das BSV mit, dass zwei fehlerhafte Formeln im Berechnungsprogramm die langfristigen AHV-Ausgaben zu hoch ausgewiesen hatten. In der ersten Korrektur wurde die Schätzung für 2033 um rund 4 Milliarden Franken nach unten angepasst. Im September veröffentlichte das BSV nach Entwicklung neuer Modelle und externer Überprüfung eine neue Projektion: rund 69 statt 71,5 Milliarden Franken Ausgaben im Jahr 2033.

Das war am 3. März 2024 nicht bekannt. Die Korrektur betrifft die damalige Ausgabenprognose der AHV insgesamt. Sie bedeutet weder, dass die zusätzlichen Kosten der 13. Rente null waren, noch, dass die Finanzierung damit geklärt war. Sie zeigt, dass die Abstimmung auf offiziellen Zahlen beruhte, deren Modellgrundlage später angepasst werden musste.

Eine Administrativuntersuchung des EDI empfahl Verbesserungen bei Prozessen, Dokumentation, Qualitätskontrolle und Ressourcen des BSV. Daraus folgt keine Grundlage für den Vorwurf einer bewussten Falschinformation. Der belastbare Befund betrifft die Berechnungsformeln und die organisatorische Qualitätssicherung.

Politische Verantwortung und Entscheidungsfolge

Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung. Das EDI unter Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider war für die fachliche Verwaltungsvorlage zuständig; das BSV erstellte die Finanzperspektiven. Die Stimmberechtigten entschieden über die zusätzliche Leistung. Das Parlament sollte anschliessend die Finanzierung bestimmen. Für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer braucht es zusätzlich eine Verfassungsänderung mit Zustimmung von Volk und Ständen.

Die entscheidende Einordnung lautet: Die dauerhafte Finanzierung stand am Abstimmungstag offen; die Kosten und der erwartete Rückgang des Fonds waren bekannt. Die amtliche Prognose wurde später korrigiert.

Originalquellen

  • Bundesrat
    Erläuterungen zur Volksabstimmung vom 3. März 2024 (Bundeskanzlei)
  • BSV
    Hintergrunddokument zu den finanziellen Auswirkungen der Initiative, 9. Januar 2024 (BSV)
  • BSV
    Finanzperspektiven der AHV mit der 13. Rente, Stand Oktober 2023 (BSV)
  • BSV
    Korrektur der Finanzperspektiven und neue Modelle, 16. September 2024 (admin.ch)
  • EDI/BSV
    Schlussbericht der Administrativuntersuchung, 21. Februar 2025 (BSV)