F-35 / Air2030 · Analyse 2

Wer wusste was? – Verantwortung, Kontrolle und die Drehtür-Frage

Stand: 27. September 2026 · Markus Lysser · Lesedauer: ca. 6 Min.

Bei armasuisse war nur ein sehr kleiner Kreis direkt in die F-35-Verhandlungen eingebunden. Der eigene Rechtsdienst blieb weitgehend draussen, das Departement führte zu wenig eng und der Gesamtbundesrat wurde über die konkret werdenden Mehrkosten zu spät informiert. Die GPK-N beschreibt damit eine Kette organisatorischer Schwachstellen.


Ein kleiner Verhandlungskreis

Zu den zentralen Personen der Vertragsverhandlungen gehörten der damalige Rüstungschef Martin Sonderegger und Projektleiter Darko Savic.

Die GPK-N kritisiert, dass das übliche Mehraugenprinzip bei wichtigen Verhandlungsschritten ungenügend funktionierte. Eine kritische interne Überprüfung wurde dadurch erheblich erschwert.

Die amtlichen Unterlagen erlauben nicht die Aussage, dass exakt zwei Personen den gesamten Vertrag gelesen hätten. Belastbar ist jedoch: Nur wenige der involvierten Personen hatten den Vertragskomplex vertieft konsultiert.

Trotzdem wurde die Interpretation eines pauschalen Festpreises über mehrere Führungsebenen hinweg übernommen.

Das VBS führte zu wenig eng

Die politische Führungsverantwortung lag bei Bundesrätin Viola Amherd.

Die GPK-N kommt zum Schluss, dass das Generalsekretariat und die Departementsspitze die Verhandlungen zu wenig eng begleiteten. Das VBS wurde nicht ausreichend über konkrete Verhandlungsschritte informiert und verlangte solche Informationen seinerseits nicht konsequent genug ein.

Für künftige Beschaffungen fordert die GPK-N deshalb ein klares Verhandlungsmandat, einen stärkeren Einbezug des Rechtsdienstes und eine engere Begleitung durch die Departementsführung.

Homburger statt interner Rechtsdienst

Der armasuisse-interne Rechtsdienst war bei der entscheidenden Vertragsaushandlung nicht ausreichend eingebunden.

Stattdessen wurde Homburger AG beigezogen.

Diese Konstellation ist deshalb wichtig, weil armasuisse gerade für komplexe Rüstungsgeschäfte das Kompetenzzentrum des Bundes ist. Die eigene juristische Fachstelle hätte deshalb eine wesentliche interne Kontrollfunktion übernehmen können.

Homburger war an der rechtlichen Beurteilung der Preisregelung beteiligt. Später wurde erneut externe Expertise beigezogen, um die Festpreisfrage zu klären.

Die GPK-N kritisiert, dass dabei teilweise erneut jene Kanzlei eingesetzt wurde, die bereits zuvor an der Beurteilung der entsprechenden Vertragskonstruktion beteiligt gewesen war. Unter dem Gesichtspunkt einer möglichst unabhängigen Gegenprüfung war dies problematisch.

Urs Loher begann neu zu prüfen

Im August 2023 übernahm Urs Loher die Leitung von armasuisse.

Loher kannte sowohl die Verwaltung als auch die Rüstungsindustrie. Vor seiner Rückkehr zum Bund hatte er unter anderem bei Rheinmetall Air Defence und Thales Suisse gearbeitet.

Nach seinem Amtsantritt liess er die Festpreisfrage erneut untersuchen.

Das ist relevant, weil die späteren Abklärungen zeigen, dass die ursprüngliche Gewissheit über den pauschalen Festpreis nicht selbstverständlich war.

Die GPK-N würdigt, dass Loher zusätzliche rechtliche Abklärungen veranlasste und später versuchte, die schweizerische Position gegenüber den USA durchzusetzen.

August 2024: Die USA widersprechen

Im August 2024 erhielt armasuisse konkrete Hinweise darauf, dass die amerikanische Seite das schweizerische Festpreisverständnis nicht teilte.

Die damalige VBS-Vorsteherin Viola Amherd wurde darüber informiert.

Ab diesem Zeitpunkt war das Risiko nicht mehr nur theoretisch.

Die Verwaltung reagierte nun: armasuisse liess die Schweizer Argumentation juristisch aufbereiten, verlangte schriftliche Stellungnahmen der amerikanischen Behörden und führte Gespräche mit den zuständigen US-Stellen.

Die amerikanische Seite blieb bei ihrer Position.

Die GPK-N anerkennt ausdrücklich, dass armasuisse und VBS später versuchten, den von der Schweiz beanspruchten Festpreis durchzusetzen. Das entlastet die später Verantwortlichen hinsichtlich der Bemühungen zur Schadensbegrenzung.

Es ändert aber nichts an der entscheidenden Frage: Warum war diese Unsicherheit nicht vor Vertragsunterzeichnung ausreichend abgesichert worden?

Der Gesamtbundesrat wurde zu spät informiert

Obwohl die konkreten Hinweise bereits im August 2024 vorlagen, wurde der Gesamtbundesrat erst im März 2025 über die sich abzeichnenden Mehrkosten und den Konflikt mit der amerikanischen Vertragsauslegung orientiert.

Die GPK-N beurteilt diese Information ausdrücklich als zu spät.

Damit entstand neben dem ursprünglichen Vertragsrisiko ein Führungs- und Informationsproblem:

Eine zentrale Annahme einer Milliardenbeschaffung war ernsthaft infrage gestellt, bevor die gesamte Regierung darüber informiert wurde.

Auch die Aktenführung war unvollständig

Die parlamentarische Untersuchung stellte zudem fest, dass gewisse geschäftsrelevante Dokumente nicht entsprechend den geltenden Vorschriften abgelegt worden waren.

Dadurch war auch die Dokumentation der späteren parlamentarischen Kontrolle unvollständig.

Bei einer Beschaffung dieser Grössenordnung ist das keine Formalität.

Eine Oberaufsicht muss Jahre später nachvollziehen können: wer welche Information hatte, wer welchen Entscheid traf, welche Warnungen vorlagen, welche Rechtsmeinungen eingeholt wurden und weshalb eine bestimmte Variante gewählt wurde.

Fehlen Teile der Akten, wird Verantwortlichkeit schwerer rekonstruierbar.

Darko Savic wechselte zu Pilatus

Darko Savic verliess armasuisse Ende April 2025 nach rund 16 Jahren.

Er war zuvor unter anderem Projektleiter Neues Kampfflugzeug, Programmleiter Air2030 sowie Vizedirektor und Leiter des Geschäftsbereichs Beschaffung Integrierte Luftverteidigung.

Danach wechselte er zu Pilatus Flugzeugwerke AG und wurde dort Abteilungsleiter im Geschäftsbereich Business Aviation. Dieser Wechsel ist von armasuisse offiziell dokumentiert.

Diese Information ist für die Darstellung der beteiligten Personen relevant.

Sie erlaubt jedoch keinen Schluss, Savics Wechsel habe mit seiner früheren F-35-Funktion oder mit einem F-35-Geschäft von Pilatus zusammengehangen. Dafür gibt es in den bekannten amtlichen Quellen keinen Beleg.

Genau diese Trennung ist wichtig: Der Personalwechsel ist Fakt. Ein konkreter Interessenkonflikt wäre eine weitergehende Behauptung und müsste separat belegt werden.

Die Drehtür-Frage besteht trotzdem

GPK-Mitglied David Roth (SP) spricht politisch von einer «Drehtür» zwischen Verwaltung und Rüstungsindustrie.

Diese Debatte hat einen amtlich dokumentierten Hintergrund.

armasuisse veröffentlichte bereits 2023 ein externes Gutachten zu Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit sogenannter Pantouflage – also Wechseln zwischen öffentlicher Verwaltung und Privatwirtschaft.

Das Gutachten behandelt ausdrücklich den beruflichen Weg von Urs Loher: von armasuisse zu Rheinmetall Air Defence, später zu Thales Schweiz und anschliessend zurück zum Bund als Rüstungschef.

Die Autoren halten fest, dass daraus kein konkretes Fehlverhalten abgeleitet werden könne und kein Anfangsverdacht für dienst- oder strafrechtlich relevantes Verhalten bestanden habe.

Sie stellen aber ebenso klar, dass solche Wechsel tatsächliche, potenzielle oder scheinbare Interessenkonflikte erzeugen können und bereits der Anschein die Glaubwürdigkeit einer Verwaltung beeinträchtigen kann. Für Loher empfahl das Gutachten deshalb die Prüfung einer Ausstandsregelung.

Die rechtlich saubere Feststellung lautet deshalb:

Die Drehtür zwischen Verwaltung und Rüstungsindustrie ist als Governance-Risiko dokumentiert. Ein konkreter Interessenkonflikt Lohers im F-35-Fall ist damit nicht bewiesen.

armasuisse verlangt heute von an Beschaffungsverfahren beteiligten Mitarbeitenden und beauftragten Drittpersonen zudem die Offenlegung von Interessenbindungen und eine Erklärung der Unbefangenheit.

armasuisse zieht organisatorische Konsequenzen

Nach dem F-35-Fall erklärt armasuisse inzwischen, das Risikomanagement zu stärken, bei besonders heiklen Projekten zusätzliche Überprüfungen vorzunehmen und den Rechtsdienst auszubauen.

Diese Massnahmen betreffen genau jene Bereiche, die im F-35-Fall kritisiert wurden: Risikoerkennung, Gegenprüfung und juristische Kontrolle.

Die nachträglichen Verbesserungen beweisen keine persönliche Schuld früherer Verantwortlicher. Sie zeigen jedoch, dass die Behörde selbst Anpassungsbedarf sieht.

Forderung nach einer Strafuntersuchung

Die Aufarbeitung könnte noch weitergehen.

Der frühere Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle Michel Huissoud fordert inzwischen öffentlich eine strafrechtliche Untersuchung der ursprünglichen Kampfjet-Evaluation. Dabei solle geprüft werden, ob die Auswahl des F-35 manipuliert worden sei.

Das muss klar eingeordnet werden:

Eine Manipulation ist damit nicht festgestellt.

Huissoud fordert eine Untersuchung, die genau diese Frage klären soll.

Die bisherige GPK-N-Untersuchung konzentrierte sich auf Festpreis, Vertragsverhandlungen, Organisation, Risikomanagement und Informationsfluss. Eine Untersuchung der ursprünglichen Evaluation würde einen früheren Teil des Beschaffungsprozesses betreffen.

Der Befund

Die amtlichen Untersuchungen dokumentieren eine Kette von Schwachstellen:

ein sehr kleiner Kreis bei zentralen Vertragsverhandlungen, ein ungenügend funktionierendes Mehraugenprinzip, fehlender Einbezug des eigenen Rechtsdienstes, ungenügende Führung durch das Departement, eine nicht entsprechend umgesetzte EFK-Warnung, Schwächen bei der Gegenprüfung, unvollständige Akten und eine verspätete Information des Gesamtbundesrates.

Dazu kommt eine strukturelle Governance-Frage: Wie unabhängig und kontrollierbar bleibt eine Beschaffungsverwaltung, wenn hochrangige Fachleute regelmässig zwischen Rüstungsindustrie und Staat wechseln?

Diese Frage allein beweist kein Fehlverhalten.

Sie verlangt aber klare Offenlegungs-, Ausstands- und Kontrollregeln.

Originalquellen

  • GPK-N
    Bericht und Unterlagen zum Fixpreis F-35A. (Schweizer Parlament)
  • GPK-N
    Medienmitteilung vom 8. September 2026. (Schweizer Parlament)
  • armasuisse
    Darko Savic wechselt in die Privatwirtschaft. (armasuisse)
  • armasuisse
    Öffentliche Beschaffungen / Pantouflage-Gutachten. (armasuisse)
  • armasuisse
    Organisation und Rüstungschef Urs Loher. (armasuisse)